Der Kämmerer gab die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 bekannt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.04.2011 die Belege des Rechnungsjahres 2010 geprüft und dabei folgende Feststellung getroffen:
Kauf von Bürobedarf
Die Beschaffungen für den Bürobedarf werden ab Herbst 2010 wieder einheitlich von einer Stelle durchgeführt.
Ausgaben für JUZ
Die Sanierung des Skaterparks wurde durch Personen durchgeführt, die die Kooperation Jugendarbeit organisiert hat. Für diese wurden die entsprechenden Arbeitsstunden vergütet. Dieser Aufwand ist nicht mit den Kosten für das Jugendzentrum abgedeckt.
Um solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden, wird zukünftig bei Reparaturen im Vorfeld eine entsprechende Kostenschätzung verlangt.
Personalnebenausgaben
Die Fahrberechtigung für die Führerscheinklasse C/CE ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen alle fünf Jahre zu verlängern. Für die Verlängerung sind entsprechende ärztliche Untersuchungen erforderlich. Die Kosten dafür und die Gebühren für die Verlängerung wurden vom Markt Altomünster übernommen, da der Lkw-Führerschein für die tägliche Arbeit benötigt wird.
Energiekosten
Die Stadtwerke Dachau sind bei einem Vergleich der reinen Energiepreise im Jahr 2009 als günstigerer Anbieter als E.ON Bayern hervorgegangen. Eine Trennung zwischen dem Energiepreis und der Netznutzung hätte sich auch bei einem Strombezug durch E.ON Bayern zwangsläufig ergeben.
Eine letztendlich gesicherte Aussage über die Entwicklung der Stromkosten (Energiepreis und Netznutzung) ist bislang nur eingeschränkt möglich, da die Netznutzung nicht pro Kalenderjahr abgerechnet wird und deshalb noch ein Großteil der Abrechnungen aussteht. Tendenziell ist jedoch eine Steigerung in diesem Sektor zu erwarten.
Unterhalt der Ausrüstungsgegenstände (bei der Feuerwehr)
Die Firma Poloczek Nachrichtentechnik ging beim Neubau des Feuerwehrhauses als günstigstes Anbieter für den Bereich „Funk und Telefon“ aus der Ausschreibung hervor und wurde neben der Erstausstattung auch für Wartungsarbeiten beauftragt. Die in Rede stehende Abrechnung betrifft die Wartungsarbeiten infolge von Blitzeinschlägen.
Um wirtschaftlicher handeln zu können, wurde der Bereich Telefon bei einer Störung der Telefonanlage in 2010 bereits mit einer anderen Firma abgewickelt. Für den Bereich der Funktechnik ist nach Aussage der Feuerwehr in der näheren Umgebung kein entsprechend fachlich geeigneter Anbieter vorhanden.
Aufgrund des Art. 102 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt gleichzeitig über die Entlastung des 1. Bürgermeisters