Bauleitplanung Pipinsried "An der äußeren Unteren Hauptstraße"; Änderung der Verfahrensart


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2017 wurde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für ein Grundstück am südöstlichen Ortsrand von Pipinsried (Flurnummer 489 Tfl. der Gemarkung Pipinsried) beschlossen (vgl. Markierung).


Aufgrund des kürzlich neu eingeführten § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.

Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2017 für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Pipinsried „An der äußeren Unteren Hauptstraße“ wird aufgehoben.

2.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 489 Tfl. und 307 Tfl. der Gemarkung Pipinsried unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Pipinsried Nr. 6 „An der äußeren U nteren Hauptstraße“.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 09:50 Uhr