Bauleitplanungsantrag für Oberzeitlbach "Südöstlicher Ortsrand"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Für die Grundstücke Flurnummern 810/8 und 810/7 der Gemarkung Oberzeitlbach liegt erneut ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB vor.

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.


Auszug aus dem Flächennutzungsplan

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Jahr 2012 wurde dieser Bereich wie folgt beurteilt:
Der Bau- und Umweltausschuss besichtigte die Flächen vor dieser Sitzung und stellte fest, dass ein Baurecht hier zu einer fingerartigen Bebauung führen würde, welche seitens des Marktes Altomünster nicht gewünscht ist. Zudem befinden sich die betroffenen Parzellen an einer Kammlage, wodurch die Bebauung weit nach Süden sichtbar wäre.
Auch die vorhandenen 380 kV Hochspannungsleitungen im Süden grenzen zwar nicht direkt an die beiden nördlichen Grundstücke an, jedoch sind diese nur ca. 40 m von den beantragten Grundstücken entfernt. Des Weiteren wäre eine einseitige Erschließung im Süden städtebaulich nicht sinnvoll.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat hier kein Baurecht über eine Satzung zu schaffen, da die Grundstücke sich aus den vorgenannten Gründen nicht für eine Bebauung eignen.

Im Jahre 2017 ging eine formlose Anfrage auf neue Bewertung des Sachverhalts aufgrund des geplanten § 13 b BauGB ein, eine Nachfrage beim Landratsamt Dachau ergab jedoch keine positive Beurteilung. Dies wurde dem Grundstückseigentümer des Grundstückes Flurnummer 810/7 mitgeteilt.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat aufgrund der Lage an den bisherigen Beurteilungen festzuhalten. Denkbar erscheint allerhöchstens eine Bebauung auf Flurnummer 810/8.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine jegliche Bebauung in diesem Bereich aufgrund der bisherigen Bewertungen abzulehnen.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2019 10:18 Uhr