Der Marktgemeinderat hat in § 2 seiner Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes beschlossen einen
Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Mitgliedern
Bauausschuss mit 6 Mitgliedern
Gemeindeentwicklungsausschuss mit 6 Mitgliedern
Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss mit 6 Mitgliedern
Kulturausschuss mit 6 Mitgliedern
Sozialausschuss mit 4 Mitgliedern
Rechnungsprüfungsausschuss mit 5 Mitgliedern
einzurichten und in § 7 seiner Geschäftsordnung beschlossen für deren Besetzung das sog. Verfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden.
Daraus ergibt sich folgende Sitzverteilung:
FWG CSU FDP
Haupt- und Finanzausschuss 3 3 0
Bauausschuss 3 3 0
Gemeindeentwicklungsausschuss 3 3 0
Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss 3 3 0
Kulturausschuss 3 3 0
Sozialausschuss 2 2 0
Rechnungsprüfungsausschuss 3 2 0
Haupt- und Finanzausschuss
Vorsitzender ist der 1. Bürgermeister Michael Reiter. Stellvertreter für den Vorsitzenden ist der 2. Bürgermeister.
Vorschlag der FWG
Stich Michael
Glas Elisabeth
Metzger Florian
Stellvertreter 1: Köhler Susanne
Stellvertreter 2: Gailer Stefan
Stellvertreter 3: Hagl Markus
Vorschlag der CSU
Riedlberger Josef
Schweiger Roland
Stichlmair Josef
Stellvertreter 1: Eggendinger Sebastian
Stellvertreter 2: Huber Georg
Stellvertreter 3: Englmann Martina
Bauausschuss
Vorsitzender ist der 1. Bürgermeister Michael Reiter. Stellvertreter für den Vorsitzenden ist der 2. Bürgermeister.
Vorschlag der FWG
Gailer Stefan
Huber Sebastian
Glas Elisabeth
Stellvertreter 1: Hagl Markus
Stellvertreter 2: Keller Manfred
Stellvertreter 3: Stich Michael
Vorschlag der CSU
Schweiger Roland
Huber Georg
Stichlmair Josef
Stellvertreter 1: Riedlberger Josef
Stellvertreter 2: Eggendinger Sebastian
Stellvertreter 3: Stegmeir Theresia
Gemeindeentwicklungsausschuss
Vorsitzender ist der 1. Bürgermeister Michael Reiter. Stellvertreter für den Vorsitzenden ist der 2. Bürgermeister.
Vorschlag der FWG
Hagl Markus
Köhler Susanne
Glas Elisabeth
Stellvertreter 1: Huber Sebastian
Stellvertreter 2: Gailer Stefan
Stellvertreter 3: Luz Susanne
Vorschlag der CSU
Buchberger Maria
Schweiger Roland
Englmann Martina
Stellvertreter 1: Stichlmair Josef
Stellvertreter 2: Kerle Marianne
Stellvertreter 3: Eggendinger Sebastian
Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss
Vorsitzender ist der 1. Bürgermeister Michael Reiter. Stellvertreter für den Vorsitzenden ist der 2. Bürgermeister.
Vorschlag der FWG
Metzger Florian
Luz Susanne
Gailer Stefan
Stellvertreter 1: Hagl Markus
Stellvertreter 2: Huber Sebastian
Stellvertreter 3: Köhler Susanne
Vorschlag der CSU
Kerle Marianne
Englmann Martina
Riedlberger Josef
Stellvertreter 1: Eggendinger Sebastian
Stellvertreter 2: Buchberger Maria
Stellvertreter 3: Stegmeir Theresia
Kulturausschuss
Als Vorsitzende/r wird die/der KulturreferentIn bestimmt. Als Stellvertreter für die/den Vorsitzende/n wird Stich Michael bestimmt.
Vorschlag der FWG
Metzger Florian
Daurer Michaela
Stich Michael
Stellvertreter 1: Hagl Markus
Stellvertreter 2: Huber Sebastian
Stellvertreter 3: Luz Susanne
Vorschlag der CSU
Kerle Marianne
Huber Georg
Stegmeir Theresia
Stellvertreter 1: Englmann Martina
Stellvertreter 2: Riedlberger Josef
Stellvertreter 3: Schweiger Roland
Sozialausschuss
Vorsitzender ist der 1. Bürgermeister Michael Reiter. Stellvertreter für den Vorsitzenden ist der 2. Bürgermeister.
Vorschlag der FWG
Keller Manfred
Hagl Markus
Stellvertreter 1: Susanne Köhler
Stellvertreter 2: Sebastian Huber
Vorschlag der CSU
Kerle Marianne
Stegmeir Theresia
Stellvertreter 1: Englmann Martina
Stellvertreter 2: Buchberger Maria
Rechnungsprüfungsausschuss
Vorschlag der FWG
Metzger Florian
Stich Michael
Köhler Susanne
Stellvertreter 1: Daurer Michaela
Stellvertreter 2: Hagl Markus
Stellvertreter 3: Huber Sebastian
Vorschlag der CSU
Buchberger Maria
Stichlmair Josef
Stellvertreter 1: Schweiger Roland
Stellvertreter 2: Riedlberger Josef
Als Vorsitzender wird Buchberger Maria bestimmt. Als Stellvertreter für den Vorsitzenden wird Stich Michael bestimmt.
Anmerkung:
Die Bestimmung eines Gemeinderatsmitglieds zum Vorsitzenden in einem der oben genannten Ausschüsse durch den Gemeinderat ist nur mit Zustimmung des ersten Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister zulässig.
Die jeweils erforderliche Zustimmung wurde erteilt.