Entsorgung von Klärschlamm; Absichtserklärung zur Gründung eines regionalen Zweckverbandes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster entsorgt den in der Kläranlage Altomünster Zeitlbachtal anfallenden Klärschlamm (derzeit ca. 700 to pro Jahr im Durchschnitt der letzten vier Jahre; 22% TS)
  • seit 01.01.2013 auf der rechtlichen Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband Klärwerk Steinhäule (Aufgabenübertragung; keine Mitgliedschaft in einem Zweckverband)
und
  • seit 01.01.2020 auf der rechtlichen Basis einer Mitgliedschaft des Zweckverbandes Klärschlammverwertung Steinhäule
in dessen Verbrennungsanlage nordöstlich von Ulm.

Seit Herbst 2018 läuft in den Landkreisen Dachau und Fürsterfeldbruck eine Initiative – ausgehend vom AmperVerband und dem Gemeinsamen Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft (GfA) -  eine interkommunale und regionale Klärschlammentsorgung im Wege der Verbrennung für die Städte/Gemeinden in den beiden Landkreisen voraussichtlich auf dem Gelände der GfA zu organisieren.  

Eine entsprechende Machbarkeitsstudie liegt zwischenzeitlich vor und beurteilt diese Kooperation (voraussichtlich auf der Basis eines Zweckverbandes) für die Bereiche Entwässerung (bei uns schon auf der Kläranlage vorhanden und damit nicht mehr Gegenstand zukünftiger Überlegungen), Transport, Trocknung und Verbrennung positiv.
Unter Einbindung des Standortes der GfA und der Nutzung vorhandener Synergien kann eine hohe Entsorgungssicherheit für alle Kooperationspartner erreicht werden.

Kosten für die anfallende Entsorgung stehen derzeit nicht fest und können aktuell auch nicht abgeschätzt werden.

Es ist davon auszugehen, dass mittel- bis langfristig in beiden Anlage ähnliche Kosten anfallen werden, da auch in Steinhäule in naher Zukunft entsprechende Investitionen erforderlich sind.

Die Transportlänge reduziert sich von ca. 100 km (Steinhäule) auf ca. 30 km (Olching). Bei den Transportkosten (netto) ergibt sich damit eine Reduzierung von 22,95 €/to auf 13,60 €/to (Nettopreise). Im Vordergrund steht hier jedoch die deutliche Verringerung der Wegstrecke und damit eine Reduzierung der Umweltbelastung durch geringeren Fahrverkehr.

Ein Ausscheiden aus dem Zweckverband Steinhäule ist grundsätzlich möglich. Aufgrund der geringfügigen Entsorgungsmenge und damit einem geringen Anteil von 0,66% erscheint dies auch erreichbar.

Die Gründung eines Zweckverbandes für den Bereich DAH/FFB ist für die Herbst 2020 bzw. Frühjahr 2021 angedacht.

Um den Koordinatoren Planungssicherheit zu geben, wurde eine Absichtserklärung verfasst, mittels derer sich die Verantwortlichen der kommunalen Kläranlagen der beiden Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck grundsätzlich zu einem interkommunalen Verbund der Klärschlammverwertung am Standort der GfA in Geiselbullach bekennen sollen. Nach Auswertung des Rücklaufs der Absichtserklärung kann entschieden werden, ob sich genügend potenzielle Kooperationspartner finden und der angestrebte interkommunale Verbund weiter verfolgt werden kann oder nicht.

Absichtserklärung des Marktes Altomünster

Die Klärschlammverwertung in Deutschland befindet sich im Umbruch. Die Verschärfung der rechtli­chen Anforderungen an die zukünftige Verwertung von Klärschlamm, ausgelöst insbesondere durch die Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) aus dem Jahr 2017, zwingt kommunale Verant­wortungsträger zum dauerhaften Umdenken. Der politische Wille in den meisten Bundesländern unterstützt darüber hinaus eine Beendigung der landwirtschaftlichen Ausbringung. Zudem erhält die Phosphorrückgewinnung aus Abwässern zukünftig eine zentrale Bedeutung.
Die Kommunen und Abwasserverbände der beiden Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck haben angesichts der zukünftigen Herausforderungen der Klärschlammverwertung eine Machbarkeitsstudie bezüglich der Realisierbarkeit eines regionalen Klärschlamm-Management- und Verwertungssystems erstellen lassen. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein regionales Management und eine ökologisch vorteilhafte Entsorgung der Klärschlämme in der Region zu den derzeit marktgängigen Kosten möglich ist, falls sich genügend kommunale Verantwortungsträger bereiterklären, ihre Klär­schlammmengen in dieses gemeinsame System einzubringen. In diesem Fall wird die Gründung einer entsprechenden Organisation, wie z.B. eines Zweckverbands, angestrebt.
Es ist angedacht, dass die zu gründende Organisation folgende Aufgaben einer Klärschlammverwer­tung übernehmen könnte: die Übernahme mechanisch entwässerten Klärschlamms an den Kläranla­gen, die Organisation der mobilen Entwässerung bei den darauf angewiesenen Kläranlagen, die Or­ganisation und den Betrieb der Logistik, die Klärschlammtrocknung, die Klärschlammmonoverbren­nung sowie die Phosphorrückgewinnung.
Zur Umsetzung dieses regionalen Klärschlammverwertungskonzeptes, zur Hebung von Synergien und zur regionalen Nutzung der Überschussenergie, soll die zu gründende Organisation zweckmäßigerweise den Standort des AHKW der GfA A.d.ö.R. für den Bau und den Betrieb einer Trocknungs- sowie einer Monoverbrennungsanlage nutzen.
In Anbetracht dieser Entwicklungen erklärt der kommunale Verantwortungsträger gegenüber den anderen potenziellen Mitgliedern der zu gründenden Organisation hiermit seine Absicht, die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben der Klärschlammverwertung, vorbehaltlich der Gründung der Orga­nisation zur regionalen Klärschlammverwertung, an diese zu übertragen und die Finanzierung der übertragenen Aufgaben entsprechend seines Schlammaufkommens sicherzustellen. Ziel der Übertra­gung ist die regionale, nachhaltige und umweltfreundliche Entsorgung des Klärschlamms der Kom­munen der beiden Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau sowie der bereits in bestehenden Ab­wasserzweckverbänden angeschlossenen Kommunen angrenzender Landkreise.

Ergänzender Hinweis:
Der Markt Altomünster ist derzeit Mitglied im Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule und unterzeichnet diese Absichtserklärung derzeit nur unter dem Vorbehalt eines „nichtnachteiligen“ Ausscheidens aus diesem Zweckverband.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die vorgenannte Absichtserklärung zur Gründung eines regionalen Zweckverbandes zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2020 08:24 Uhr