Mit Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2012 für die Grundstücke Flurnummern 225, 227/2 und 134/27 (Teilfläche Straße) der Gemarkung Altomünster den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Altomünster Nr. 41 „Am Vogelgarten“ gefasst.
Der Bebauungsplanentwurf wurde am 17.11.2015 als Satzung beschlossen. Noch vor dessen Bekanntmachung wurde am 02.05.2017 der Satzungsbeschluss aufgehoben und eine geänderte Planung für einen Geschoßwohnungsbau vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt. Im Zuge des weiteren Verfahrens gingen Einwendungen aufgrund des geplanten Geschoßwohnungsbaus ein und eine immissionsschutzrechtliche Problematik wurde aufgeworfen.
Der Eigentümer hat daraufhin die Realisierung einer im Umfang (weniger Wohneinheiten) und Umgriff (nur Teilfläche des Grundstücks) deutliche reduzierten Bebauung über das Instrument eines Bauvorbescheids abgefragt.
Ein entsprechender Vorbescheid mit 2 Varianten (= Variante 2 und Variante 3) für 3 Wohnhäuser wurde im November 2020 vom Landratsamt Dachau nach den Regularien des sog. Innenbereichs (§ 34 BauGB) genehmigt:
Variante 2
1 Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten
2 Doppelhäuser mit je 2 Wohneinheiten
Variante 3
2 Mehrfamilienhaus mit je 6 Wohneinheiten
1 Doppelhaus mit 2 Wohneinheiten
Baukörper
Mehrfamilienhaus Erd-, Ober- und Dachgeschoß
max. 6,20 m Wandhöhe, max. 11,20 m Firsthöhe
11,00 m Gebäudebreite, 16,00 m Gebäudelänge
Satteldach bis 42 °Dachneigung
Doppelhaus Erd- und Dachgeschoß
max. 4,00 m Wandhöhe, max. 9,00 m Firsthöhe
10,00 m Gebäudebreite, 16,00 m Gebäudelänge
Satteldach bis 45 °Dachneigung
Variante 2:
Beide nördlichen Wohnhäuser sind jeweils Doppelhäuser, das Gebäude an der Erschließungsstraße ist ein Mehrfamilienhaus
Variante 3:
Das nördliche Wohnhaus ist ein Doppelhaus, das Gebäude südlich davon und an der Erschließungsstraße ist jeweils ein Mehrfamilienhaus
(Hinweis:
Eine genehmigte Variante 1 gibt es nicht.)
Aufgrund des genehmigten Vorbescheids besteht keine Veranlassung das Bebauungsplanverfahren fortzuführen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen das Bebauungsplanverfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.