Bebauungsplanverfahren Lichtenberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung"; Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2020 wurde ein Antrag auf Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer geplanten Leistung von ca. 2,3 MWp südlich von Lichtenberg auf einer Teilfläche von ca. 2,77 ha der Flurnummer 255 der Gemarkung Hohenzell vorgestellt. Dabei wurde ein Absichtsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes gefasst.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2020 beschlossen.

Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf ausgearbeitet.
 
Dabei wurde die Fläche für die Erweiterung der Solarmodule auf 2,7 ha reduziert, die Ausbaugröße von ca. 2,3 MWp bleibt bestehen.

Die Schaffung der erforderlichen Ausgleichsflächen ist westlich der PV-Module auf einer Fläche von 1.880 m² und nordwestlich auf einer Teilfläche von 5.886 m² der Flurnummer 405/6 der Gemarkung Hohenzell beabsichtigt.

Bei der zu überplanenden Fläche handelt sich um eine ehemalige Sand-/Kiesgrube und somit um eine Konversionsfläche.

Die Nutzung als Standort für PV-Module ist erst dann zulässig, wenn auf den jeweiligen Teilflächen des Grundstücks Flurnummer 255 der Rohstoffabbau und die Wiederverfüllung abgeschlossen sind.

Die Fertighöhe der Fotovoltaikanlage beträgt max. 3,0 m, wobei kleinere Bodenunebenheiten durch geringfügig höhere Aufständerungen bis max. 0,4 m ausgeglichen werden können.

Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von max. 5 Gebäuden mit je 25 m² Grundfläche und max. 3 ,0 m Höhe.

Als Einzäunung der Freiflächenfotovoltaikanlage ist ein Zaun ohne durchgängigen Sockel bis zu einer Höhe von 2,00 m zuzüglich eines dreireihigen Übersteigschutzes von max. 0,30 m Höhe zulässig.


Übersichtslageplan

Eine Kostenübernahmevereinbarung für das Bauleitplanungsverfahren ist bereits unterzeichnet.

Beschluss

Der Bebauungsplan Lichtenberg Nr. 1 Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“ wird in der Fassung vom 26.01.2021 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Florian Metzger hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht mit abgestimmt.

Datenstand vom 29.01.2021 10:58 Uhr