Jugendrat im Markt Altomünster
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 26.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mitte dieses Jahres hat eine Gruppe Jugendlicher beim Ersten Bürgermeister vorgesprochen mit dem Ziel in Altomünster einen Jugendrat zu bilden.
Ein Jugendrat ist ein parteipolitisch unabhängiges Gremium mit dem Ziel, die Interessen aller Jugendlichen zu vertreten und den Gemeinderat bzw. die entsprechenden Ausschüsse in jugendrelevanten Belangen zu beraten.
Für den Markt Altomünster bietet sich eine Gremiengröße von 5 bis 10 Jugendlichen an, die mindestens 12 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Die Mitglieder des Jugendrates werden von allen wahlberechtigten Jugendlichen des Marktes Altomünster gewählt.
Weitere Details zum Jugendrat, wie z.B.
- Aufgaben und Rechte.
Zusammensetzung,
Wahl
und
sind in einer vom Gemeinderat zu erlassenden Satzung zu regeln.
Für die Einrichtung eines Jugendrats wird ein mehrstufiges Verfahren vorgeschlagen:
Stufe 1 Aussage, inwieweit der Gemeinderat grundsätzlich die Einrichtung eines Jugendrats positiv bewertet
Stufe 2 Beschluss zur Einrichtung eines Jugendrats, wenn sich ein entsprechendes Interesse der Jugendlichen an einem Jugendrat abzeichnet
Stufe 3 Erlass einer entsprechenden gemeindlichen Satzung
Die Interessenabfrage an einem Jugendrad erfolgt auf möglichst breiter Basis im gesamten Gemeindegebiet im Rahmen einer Jungbürgerversammlung und eines noch festzulegenden Folgeverfahrens unter der Leitung des gemeindlichen Jugendpflegers.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt auf eine möglichst auf alle Gemeindeteile bezogene Besetzung des Jugendrats hinzuwirken und im Bedarfsfall ähnlich wie im kommunalen Bereich mit dem Instrument eines „Ortssprecher“ zu verfahren.
Beschluss
- Die Bildung eines Jugendrats in Altomünster wird grundsätzlich positiv gesehen.
Der Markt Altomünster beabsichtigt die Einrichtung eines Jugendrats unter der Voraussetzung, dass sich ein entsprechendes Interesse der Jugendlichen an einem Jugendrat abzeichnet.
Der gemeindliche Jugendpfleger wird beauftragt, eine entsprechende Interessensabfrage im Nachgang zu einer Jungbürgerversammlung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2021 10:02 Uhr