Freiflächenfotovoltaikanlage "Halmsried"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 26.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 29.08.2021 wurde für die Flurnummern 865, 864 Tfl. und 866 TFl. der Gemarkung Wollomoos ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage bei Halmsried beantragt. Bereits 2011 und 2015 wurde in diesem Bereich die Haltung des Marktes Altomünster vom Grundstückseigentümer abgefragt und unter den jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben bewertet. Der Antragsteller hat diese Anfragen dabei nicht weiterverfolgt.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten und reduzierten Fläche nach Bewertung
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss
Der Markt Altomünster beabsichtigt für die Grundstücke Flurnummern 865 Tfl. und 866 Tfl. der Gemarkung Wollomoos im reduzierten Umfang gemäß der Bewertung unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklärt, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
Datenstand vom 11.11.2021 10:02 Uhr