Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung im Neuen Rathaus sind bereits soweit ausgereizt, dass auch kleine Büroräume (15 m²) mit z.T. zwei Personen besetzt sind. Ein zielgerichtetes und konzentriertes Arbeiten mit Kundenkontakt ist hier - insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Datenschutzes und aktuell der Abstandsregelungen der Corona-Pandemie - nur schwer möglich. 
Desweiteren sind wichtige Funktionsräume wie z.B. ein kleiner Besprechungsraum nicht vorhanden sind.

Um diese Situation nachhaltig verbessern und die Verwaltung insbesondere auch auf die Anforderungen der Zukunft ausrichten zu können, wird vorgeschlagen, die vorhandenen Räume im Alten Rathaus auch für die Zwecke der Gemeindeverwaltung zu nutzen und die beiden Häuser mit einem entsprechenden Zwischenbau im Obergeschoß zu einem gemeinsamen Gebäude zu verbinden, um auch „trockenen Fußes und witterungsgeschützt“ die einzelnen Abteilungen aufsuchen zu können. Die Verbindung zwischen dem Alten und Neuen Rathaus auf der Ebene des Erdgeschosses ist so gestaltet, dass eine dauerhafte und „rund-um-die-Uhr“-verfügbare Wegeverbindung zwischen dem Marktplatz und dem St.-Altohof möglich ist.

Ein bisher angedachtes weiteres Treppenhaus ist aus Brandschutzgründen nicht erforderlich und kann entfallen, um hier die Kosten entsprechend zu reduzieren.

Die bisherigen Nutzungen im Untergeschoß des Alten Rathauses (Öffentliche WC-Anlage, Räume für AltoNetz GmbH, Heizungsanlage, Lagerraum) und im Dachgeschoß des Alten Rathauses bleiben unverändert. Eine höherwertige Nutzung als baurechtlich sog. Aufenthaltsraum (z.B. Büroraum, Besprechungsraum u.ä.) ist insbesondere aus Gründen des zweiten Rettungsweges äußerst aufwendig und deshalb aktuell nicht vorgesehenFür die bisherige Nutzung im Obergeschoß der Alten Rathauses als Räumlichkeit des Asylhelferkreises ist noch eine anderweitige Lösung zu suchen.

Anmerkung:
Das Erdgeschoß des Alten Rathauses ist aufgrund der Corona-bedingten Abstandserfordernisse bereits provisorisch belegt.

Altes Rathaus

Die vorhandene Bausubstanz des Alten Rathauses (Errichtung in den 1950er Jahren) ist mit Ausnahme der Dacheindeckung in einem guten Zustand.

Es wird deshalb empfohlen die Dacheindeckung zu erneuern und mit einer Dämmung im gesamten Dachbereich zu versehen.

Eine Dämmung der Außenwände und eine Erneuerung der Fenster ist nicht vorgesehen.

       Erforderliche „größere“ Maßnahmen:
  •        Erneuerung der Elektro- und EDV-Verkabelung
  • Einbau von WC´s
  • Entfernen von Bestandsinnenwänden und Einbau von neuen Innenwänden im Trockenbau
  • Erneuerung der Bodenbeläge
  • Anbindung zum Verbindungsbau


Neues Rathaus

Im Erdgeschoß ist eine geringfügig Veränderung der Raumaufteilung angedacht, um die Flächen des Foyers gezielter nutzen zu können.

Im Obergeschoß ist eine Anbindung zum Verbindungsbau mit Errichtung einer Teeküche erforderlich.


Mögliche Zeitschiene
  • 2022 1. Jahreshälfte:        Planung und Genehmigung
  • 2022 2. Jahreshälfte:        Umsetzung und (möglichst) Einzug


Zukünftige Nutzung im Erdgeschoss




Zukünftige Nutzung im Obergeschoss

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer ersten Schätzung ist mit Planungs-, Bau- und Möblierungskosten in Höhe von ca. 550.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Mit den vorgestellten Umbaumaßnahmen für die zukünftige Nutzung des Alten und Neuen Rathauses besteht Einverständnis. 
  2. Im Haushalt 2022 werden entsprechende Mittel bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 10:48 Uhr