Bebauungsplan Altomünster Nr. 51 „Hochwasserschutz- und Ausgleichsflächen nordwestlich von Altomünster“; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. Baugesetzbuch (BauGB) steht dem Markt Altomünster (Markt) ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan 
  • eine Nutzung für öffentliche Zwecke (z.B. Hochwasserschutz) oder
  • für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Absatz 3 (naturschutzfachliche Ausgleichsflächen) 
festgesetzt ist.

Der Markt Altomünster beabsichtigt deshalb zur Sicherung von Flächen für den Hochwasserschutz und den naturschutzfachlichen Ausgleich im Nordwesten von Altomünster einen Bebauungsplan aufzustellen.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes orientiert sich 
  • an den Wasserspiegelberechnungen für das geplante Hochwasserrückhaltebecken HRB 2A „Talangerstraße“ und dem damit erforderlichen Flächenbedarf und
  • an im Flächennutzungsplan dargestellten potentielle Ausgleichsflächen bzw. bereits vorhandene Ausgleichsflächenstrukturen.

Der Bebauungsplan umfasst im 
  • Planbereich A die Grundstücke mit den Flurnummern 1110, 1111, 1113, 1116, 1116/5, 1120 Teilfläche, 1152 Teilfläche, 1155 Teilfläche, 1156, 1158, 1161, 1162 und 1165 Teilfläche der Gemarkung Altomünster und 
  • Planbereich B die Grundstücke mit den Flurnummern 1105/1, 1107, 1109 Teilfläche, 1472/1, 1475 Teilfläche, 1150/1, 1476 der Gemarkung Altomünster und der Flurnummer 905/1 der Gemarkung Wollomoos.

Planbereich A

Planbereich B 



Die Grundstücke mit den Flurnummern 1105/1, 1107, 1109 Teilfläche, 1110, 1111, 1120/2 Teilfläche, 1156, 1158 1161, 1165, 1472/1, 1475 Teilfläche, 1150/1, der Gemarkung Altomünster und die Flurnummer 905/1 der Gemarkung Wollomoos befinden sich bereits im Eigentum der öffentlichen Hand (Markt Altomünster bzw. Landkreis Dachau). 



Die Festsetzungen beschränken sich auf 
  • Grenze des Geltungsbereiches
  • Öffentliche Verkehrsfläche
  • Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Fläche für die Wasserwirtschaft Regenwasserrückhaltung

Planzeichnung zum Planbereich A









Planzeichnung zum Planbereich B

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke mit den Flurnummern 1105/1, 1107, 1109 Teilfläche, 1110, 1111, 1113, 1116, 1116/5, 1120/2 Teilfläche, 1150/1, 1152 Teilfläche, 1155 Teilfläche, 1156, 1158, 1161 Teilfläche, 1162, 1165 Teilfläche, 1472/1, 1475 Teilfläche und 1476 der Gemarkung Altomünster und die Flurnummer 905/1 der Gemarkung Wollomoos einen Bebauungsplan auf.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Altomünster Nr. 51 „Hochwasserschutz- und Ausgleichsflächen nordwestlich von Altomünster“.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Fassung vom 22.02.2022 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinderätin Glas hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 15.03.2022 06:59 Uhr