In der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 wurden die Bauleitplanungsanträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen südlich von Schmelchen und Arnberg sowie südöstlich von Kiemertshofen behandelt und Änderungsbeschlüsse für den Flächennutzungsplan gefasst.
Lageplanübersicht
Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans ausgearbeitet.
Teilbereich 1:
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke Fl.-Nr. 835 Teilfläche, 822 Teilfläche, 822/1, 820/2 Teilfläche und 830 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen und hat eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 14,2 ha (ca. 9,4 ha westliche und ca. 4,8 ha südliche Erweiterung). Die Flächen befinden sich südlich von Arnberg/ Schmelchen und schließen westlich bzw. südlich an die seit 2006 bestehende Freiflächenfotovoltaikanlage an.
Planzeichnungsausschnitt Teilbereich 1
Teilbereich 2:
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Fl.-Nr. 1087, 1089 und 1090 der Gemarkung Kiemertshofen und hat eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 10,7 ha. Die Fläche liegt im südlichen Gemeindegebiet südöstlich von Kiemertshofen bzw. nordöstlich von Hohenzell.
Planzeichnungsausschnitt Teilbereich 2
Beim Thema Grünordnung und Ausgleich wird im vorliegenden Fall der Ausgangszustand der Anlagenflächen gemäß Biotopwertliste als „intensiv genutzter Acker“ (BNT A11 gem. Biotopwertliste) eingeordnet. Durch geeignete Maßnahmen (u. a. Standortwahl, ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, Erhalt wertvoller Landschaftselemente) können erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden werden. In diesem Fall entsteht gem. Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 kein Ausgleichsbedarf. Zur Einbindung der Anlage in die Landschaft sind entsprechende Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen.
Hinweise der Verwaltung:
Für die Flächen südlich von Arnberg wurde folgender Beschluss gefasst: “Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.“
Für die Flächen südöstlich von Kiemertshofen wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 4. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen“.“
Zur Verfahrensvereinfachung wird vorgeschlagen diese Verfahren zusammenzufassen und die o.g. Beschlüsse aufzuheben und einen Änderungsbeschluss für beide Sonderbauflächen zu fassen.
Da die erste Fläche des Sondergebiets bereits als „südlich von Arnberg“ betitelt wurde, wird vorgeschlagen die Erweiterung ebenfalls mit „südlich von Arnberg“ zu bezeichnen, da dadurch der räumliche Zusammenhang deutlich wird.