In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2021 wurde der Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage östlich von Pfaffenhofen auf der Flurnummer 718 der Gemarkung Wollomoos behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst.
Das Landschaftsplanungsbüro Brugger hat einen Entwurf unter Berücksichtigung der „naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ ausgearbeitet. Es wurde festgestellt, dass keine Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) erforderlich sind.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 7,8 ha mit einer Bauraumfläche von 7,1 ha für Module und Gebäude und einer Fläche von 0,7 ha zum Anpflanzen.
Die Ausbaugröße beträgt ca. 7,3 MWp.
Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,5.
Die Fertighöhe der Fotovoltaikanlage beträgt max. 3,5 m, wobei Bodenunebenheiten durch geringfügig höhere Aufständerungen bis max. 0,5 m ausgeglichen werden können.
Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von Gebäuden von gesamt max. 250 m² überbaubare Grundfläche, wobei die Grundfläche je Gebäude auf max. 65 m² Grundfläche begrenzt ist, und einer Gebäudehöhe von max. 3,5 m zulässig sind.
Als Einzäunung der Freiflächenfotovoltaikanlage ist ein Zaun ohne durchgängigen Sockel bis zu einer Höhe von 2,00 m zuzüglich eines dreireihigen Übersteigschutzes von max. 0,30 m Höhe zulässig. Zur Gewährleistung der Kleintiergängigkeit ist ein Bodenabstand von mind. 15 cm einzuhalten. Die Einfriedung hat somit eine maximale Gesamthöhe von 2,30 m zuzüglich des erforderlichen Bodenabstandes.
Übersichtslageplan