Baulandmodell Altomünster (Vertragsmodell 1994); Änderung der Vorgehensweise nach Ablauf der 15-Jahres-Frist
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 24.05.2022 | ö | beschließend | 6 |
Sach- und Rechtslage
Baulandmodells entwickelt, das über eine notarielle Urkunde gestaltet und anschließend im
Grundbuch entsprechend gesichert ist.
In Ziffer 3 Nummer 2 einer jeden Urkunde wird dem Markt Altomünster ein Ankaufsrecht für den
Fall eingeräumt, dass das Grundstück innerhalb einer Frist von fünfzehn Jahren nicht mit einem
Wohnhausneubau bebaut worden und dieses nicht bezugsfertig sein sollte.
Die Frist wird von der Rechtskraft des zugrundeliegenden Bebauungsplanes an gerechnet und
wurde später an die Rechtskraft des Umlegungsverfahrens gekoppelt, falls ein solches
durchgeführt wurde.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Stich hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.