Baulandmodell Altomünster (Vertragsmodell 1994); Änderung der Vorgehensweise nach Ablauf der 15-Jahres-Frist


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat seit 1994 neue Baugebiete unter der Anwendung eines
Baulandmodells entwickelt, das über eine notarielle Urkunde gestaltet und anschließend im
Grundbuch entsprechend gesichert ist.

In Ziffer 3 Nummer 2 einer jeden Urkunde wird dem Markt Altomünster ein Ankaufsrecht für den
Fall eingeräumt, dass das Grundstück innerhalb einer Frist von fünfzehn Jahren nicht mit einem
Wohnhausneubau bebaut worden und dieses nicht bezugsfertig sein sollte.

Die Frist wird von der Rechtskraft des zugrundeliegenden Bebauungsplanes an gerechnet und
wurde später an die Rechtskraft des Umlegungsverfahrens gekoppelt, falls ein solches
durchgeführt wurde.


Dieses Baulandmodell ist derzeit noch für die nachstehenden Bebauungsplangebiete in Anwendung:
  • Ortsrandsatzung Pipinsried Ost
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 34 „Innere Stumpfenbacher Straße“
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 32 „Äußere Pipinsrieder Straße“
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 30 „Südlich der äußeren Aichacher Straße“
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 31 „Reitwiesen“

1 - Ortsrandsatzung Pipinsried Ost
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf
 
Flurnr
Größe
 
Flurnr
Größe

 
22.11.2022

 
 
 
497/5
1000

unbebaut
 
 
2 - Bebauungsplan Altomünster Nr. 34 Innere Stumpfenbacher Straße
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
10.12.2024

781/1 Tfl
326

781/1 Tfl
232

unbebaut
 

 
 

787/2
512

unbebaut
 

 
 

787/3
654

unbebaut
 

 
 

787/13
618

unbebaut, genehmigter Bauplan
 
 
3 - Bebauungsplan Nr. 32 Äußere Pipinsrieder Straße
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
18.03.2025

1307/7 Tfl
322,5

1307/7 Tfl
322,5

unbebaut
 

 
 

1307/24
516

unbebaut, genehmigter Bauplan
 

 
 

1307/27
544

unbebaut
 

1307/30 Tfl
302,5

1307/30 Tfl
302,5

unbebaut
 

1307/35 Tfl
273

1307/35 Tfl
273

unbebaut, genehmigter Bauplan
 
 
4 - Bebauungsplan Nr. 30 Südl der äußeren Aichacher Straße
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
27.12.2026

 
 

802
500

unbebaut
 

 
 

802/8
330

unbebaut
 

 
 

802/11
568

unbebaut
 
 
 
5 - Bebauungsplan Altomünster Nr. 31 Reitwiesen
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
23.09.2030

 
 

781/7
658

unbebaut
 

 
 

781/15
645

unbebaut
 

 
 

781/16
625

unbebaut
 

 
 

781/17
70

unbebaut
 

 
 

781/18
464

unbebaut
 

 
 

781/20
440

unbebaut
 

 
 

781/21
403

unbebaut
 


In der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2012 wurde beschlossen, das für alle laufenden Baulandmodelle verankerte Ankaufsrecht des Marktes Altomünster wird weiterhin beibehalten.
Der Grundstückseigentümer erhält bei Ablauf der 15-Jahres-Frist zukünftig die Wahlmöglichkeit, ob er das Grundstück
  • im Rahmen des Ankaufrechts an den Markt Altomünster verkauft oder
  • behält und sich für weitere 15 Jahre der (schon bisherigen) Bindungen in notarieller und grundbuchrechtlicher Form unterwirft. Das bisherige Ankaufsrecht des Marktes Altomünster nach Ablauf der (weiteren) 15 Jahre entfällt dann.


Von Seiten des Ersten Bürgermeisters wird vorgeschlagen, den Gemeinderatsbeschluss vom 31.01.2012 aufzuheben und durch eine noch festzulegende Übergangsfrist mit vom Eigentümer zu erfüllenden Bedingungen eine deutliche Verkürzung der zweiten 15-Jahres-Zeitraums zu erreichen.

Inwieweit das dem Markt Altomünster zustehende Ankaufsrecht tatsächlich ausgeübt wird, wird im jeweiligen Einzelfall entschieden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 31.01.2012 wird aufgehoben.
  2. Die Grundstückseigentümer im Plangebiet 1 erhalten bei Ablauf der 15-Jahres-Frist zukünftig die Wahlmöglichkeit, ob sie das Grundstück
    1. im Rahmen des Ankaufrechts an den Markt Altomünster verkaufen oder
    2. behalten, innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der (ursprünglichen) 15 Jahre einen genehmigungsfähigen Bauantrag bzw. Genehmigungsfreistellungsantrag für ein Wohngebäude vorlegen und innerhalb von weiteren drei Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus errichten. Der Gemeinderat entscheidet vor Ablauf der „2+3“-Jahres-Frist, ob er von dem Ankaufsrecht Gebrauch macht.
  3. Die Grundstückseigentümer in den Plangebieten 2,3 und 4 erhalten bei Ablauf der 15-Jahres-Frist zukünftig die Wahlmöglichkeit, ob sie das Grundstück
    1. im Rahmen des Ankaufrechts an den Markt Altomünster verkaufen oder
    2. behalten und innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der (ursprünglichen) 15 Jahre ein bezugsfertiges Wohnhaus errichten. Der Gemeinderat entscheidet vor Ablauf der 3-Jahres-Frist, ob er von dem Ankaufsrecht Gebrauch macht.
  4. Die Grundstückseigentümer im Plangebiet 5 erhalten bei Ablauf der 15-Jahres-Frist keine weitere Fristverlängerung. Der Gemeinderat entscheidet vor Ablauf der 15-Jahres-Frist, ob er von dem Ankaufsrecht Gebrauch macht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Stich hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 09.06.2022 09:51 Uhr