Renovierung der Friedhofsmauer um die katholischen Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach; Zuschussantrag der katholischen Filialkirchenstiftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Die katholische Filialkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Oberzeitlbach hat mit Schreiben vom 14.07.2022 eine Förderung für die Renovierung der Friedhofsmauer um die Filialkirche durch den Markt Altomünster beantragt. 

Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 34.334,- € aus.

An den Kosten wird sich die Erzdiözese München-Freising mit einem Betrag in Höhe von 0,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 34.334,- € verbleibt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag. 

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen. 

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen. 

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:

       34.334,- € x 20% = 6.900,- €                Maximalförderbetrag: 7.500,- €


Der Antrag der Filialkirchenstiftung ist im Ratsinformationssystem abrufbar.

Beschluss

1.        Die katholische Filialkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Oberzeitlbach erhält vom Markt Altomünster für die vorbeschriebene Renovierung der Friedhofsmauer eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 7.500,- €.
       
2.        Die Mittel werden im Haushalt 2023 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Riedlberger war an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht im Raum.

Datenstand vom 13.01.2023 07:28 Uhr