Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 22.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In einer Bürgerenergiegenossenschaft organisieren sich Bürgerinnen und Bürger auf vorwiegend regionaler Ebene in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (e.G.), um das Ziel einer dezentralen, i.d.R. konzernunabhängigen und erneuerbaren Gewinnung, Speicherung und Verteilung von Energie zu verfolgen.
Für die Mitglieder besteht die Möglichkeit sich finanziell z.B. an der Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien etc. vor Ort zu beteiligen und von den Ergebnissen wirtschaftlich unmittelbar zu profitieren.
Ein Beispiel für eine Bürgerenergiegenossenschaft im näheren Umkreis findet sich in der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm. Weitere Informationen können unter www.buergerenergie-pfaffenhofen.de abgerufen werden.
Beschluss
Die Gründung einer regionalen Bürgerenergiegenossenschaft wird grundsätzlich positiv gesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2022 07:13 Uhr