Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 6. Änderung "Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südwestlich von Hohenzell - Maureräcker und südlich von Teufelsberg - Kreuzbreite"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurden die Anträge für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlagen 

  • auf den Grundstücken Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell mit einer Größe von 7,29 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 53,00 und
(Teilbereich 1 „südwestlich von Hohenzell - Maureräcker“) 

  • auf dem Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen mit einer Größe von 6,25 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 52,00 
(Teilbereich 2 „südlich von Teufelsberg - Kreuzbreite“)

behandelt und die Absichtsbeschlüsse zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.

Inzwischen liegen für o.g. beantragten Flächen die positiven Beurteilungen nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog vor. 

Zur Verfahrensvereinfachung wurden die o.g. Anträge in ein Änderungsverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II zusammengefasst.

Lageplanübersicht










Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von Arnberg
8,44
0,11

südlich von Lichtenberg
3,68
0,05

südlich von Lichtenberg, 1. Änderung
1,42
0,02

nordwestlich von Deutenhofen
1,37
0,02

nördlich von Rudersberg
9,05
0,12

südlich von Lichtenberg, 2. Änderung
2,86
0,04


südlich von Rametsried
1,50
0,02

südlich von Arnberg, 
1. Erweiterung
14,26
0,19
47,40
südöstlich von Kiemertshofen
10,68
0,14
54,10
östlich von Pfaffenhofen
7,76
0,10
43,70
südlich von Halmsried
4,44
0,06
49,60
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
7,51
0,10
48,39
nordöstlich von Deutenhofen – 
Am Brand
9,00
0,12
48,52
nordwestlich von Deutenhofen, 
1. Änderung
0,97
0,01
51,49
südwestlich von Hohenzell – Maureräcker
7,29
0,10
53,00
südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite
6,25
0,08
52,00

Gesamt


96,48

ca. 1,28


Tabellarische Übersicht der Standorte
Teilbereich 1 „südwestlich von Hohenzell – Maureräcker“

Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell und hat eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 7,29 ha. Die Fläche liegt südwestlich von Hohenzell.

 
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 1





Teilbereich 2 „südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite“
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen und hat eine Gesamtfläche von ca. 6,25 ha. Die Fläche liegt südlich von Teufelsberg.

 
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 2


Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster für die oben genannten Flächen ist im RIS eingestellt. 

Beim Thema Grünordnung und Ausgleich wird in vorliegenden Fällen der Ausgangszustand der Anlagenflächen gemäß Biotopwertliste als „intensiv genutzter Acker“ bzw. „intensiv genutztes Grünland“ (BNT A11 bzw. BNT G11 gem. Biotopwertliste) eingeordnet. Durch geeignete Maßnahmen (u. a. Standortwahl, ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, Erhalt wertvoller Landschaftselemente) können erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden werden. In diesem Fall entsteht gem. Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 kein Ausgleichsbedarf. Zur Einbindung der Anlage in die Landschaft sind entsprechende Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass die Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung unterzeichnen, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Überarbeitungsbereichs II für die Grundstücke Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell sowie für das Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen.

  1. Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südwestlich von Hohenzell – Maureräcker und südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite".

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Martina Englmann hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 17.10.2022 08:58 Uhr