1. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange
Wie bereits in der Sitzung vom 15.11.2022 beschlossen wird die Festsetzung Punkt 5.1 nicht um die Worte „nur zulässig“ ergänzt. Es ist eindeutig, dass die aufgeführten Dachformen die zulässigen sind.
2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreiseinrichtungen
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich wie im Bebauungsplan beschrieben um eine Seniorentagesstätte. Im Bauantragsverfahren werden die Details hierzu dargelegt.
3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Löschwasserversorgung ist derzeit ausreichend, wird aber bei Bedarf erhöht. Im Genehmigungsverfahren wird eine ggf. auf dem Baugrundstück erforderliche Stellfläche für die Feuerwehr geprüft.
4. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
5. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis über die Ausführung der Leitungen für die Bauherren wird nicht mit aufgenommen, da dies Stand der Technik ist.
Der Standort einer ggf. erforderlichen Transformatorenstation wird in Abstimmung mit dem Markt Altomünster festgelegt.
6. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München
Die Rohfußbodenhöhe wird nicht festgesetzt und auch keine Hinweise zu Überflutungen aufgenommen. Der Bauherr muss eigenverantwortlich bauliche Vorsorgemaßnahmen treffen, um sich vor Schäden zu schützen und ebenso um den erforderlichen Versicherungsschutz.
7. Satzungsbeschluss
Der Markt Altomünster beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 16.05.2023 als Satzung.