Bebauungsplan Altomünster Nr. 49 "Seniorentagesstätte am Brechfeld"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.05.2023 ö 1

Beschluss

1. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Wie bereits in der Sitzung vom 15.11.2022 beschlossen wird die Festsetzung Punkt 5.1 nicht um die Worte „nur zulässig“ ergänzt. Es ist eindeutig, dass die aufgeführten Dachformen die zulässigen sind.



2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreiseinrichtungen

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich wie im Bebauungsplan beschrieben um eine Seniorentagesstätte. Im Bauantragsverfahren werden die Details hierzu dargelegt.



3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Löschwasserversorgung ist derzeit ausreichend, wird aber bei Bedarf erhöht. Im Genehmigungsverfahren wird eine ggf. auf dem Baugrundstück erforderliche Stellfläche für die Feuerwehr geprüft.



4. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 



5. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis über die Ausführung der Leitungen für die Bauherren wird nicht mit aufgenommen, da dies Stand der Technik ist.
Der Standort einer ggf. erforderlichen Transformatorenstation wird in Abstimmung mit dem Markt Altomünster festgelegt.



6. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Die Rohfußbodenhöhe wird nicht festgesetzt und auch keine Hinweise zu Überflutungen aufgenommen. Der Bauherr muss eigenverantwortlich bauliche Vorsorgemaßnahmen treffen, um sich vor Schäden zu schützen und ebenso um den erforderlichen Versicherungsschutz.



7. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 16.05.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2023 10:06 Uhr