Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Beschlussfassung zu den Maßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung am 28.01.2023 mit den Inhalten des Maßnahmenkatalogs (Stand nach der Sitzung des Steuerkreises am 26.09.2022 und der Planungswerkstatt am 24.10.2022) und einer Umsetzungsstrategie für ausgewählte Maßnahmen zum integrierten Stadtentwicklungskonzept auseinandergesetzt.

Die bislang herausgearbeiteten Maßnahmen wurden in einem ersten Schritt inhaltlich besprochen und bei Bedarf entsprechend ergänzt oder auch gegebenenfalls gestrichen. Die Ergebnisse sind im überarbeiteten Maßnahmenkatalog zusammengestellt.

In einer zweiten Arbeitsphase wurde die Realisierbarkeit und Wichtigkeit jeder einzelnen Maßnahme aus dem überarbeiteten Maßnahmenkatalog bewertet und anhand von vorbereiteten Graphen in einem allgemeinen Stimmungsbild abgebildet. 
Als wichtigsten Maßnahmen für die zukünftige Gemeindeentwicklung wurden die im Folgenden Aufgeführten identifiziert:
  • Schaffung eines Ärztehauses und aktive Standortpolitik zur Ansiedlung von Allgemein- und Fachärzten sowie weiteren medizinischen Angeboten 
  • Aufwertung des öffentlichen Raums in der erweiterten Ortsmitte insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sowie Neuordnung und attraktive Gestaltung des Jörgerrings in Verbindung mit dem Umfeld der Lorettokapelle
  • Erarbeitung eines Starkregenkonzeptes für Altomünster und das gesamte Gemeindegebiet
  • Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer und im Besonderen die Realisierung eines erlebbaren Grünzugs entlang der Bahnlinie zwischen der Bahnhofstraße in Altomünster und dem Bahnübergang in Stumpfenbach
  • Aktivierung von Baulücken und Leerständen und Förderung der Nachverdichtung
  • Förderung des Kultur- und Vereinslebens und im Besonderen die Bereitstellung von Räumlichkeiten für unterschiedliche Kultur-, Vereins- und Privatveranstaltungen

Für die vorgenannten Maßnahmen wurde einzelne Steckbriefe und eine Strategie zur Umsetzung dieser Maßnahmen erarbeitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass
  • für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ein separater „Startbeschluss“ erforderlich ist.
  • neben den vorgenannten Maßnahmen grundsätzlich auch weitere, nicht priorisierte Maßnahmen umgesetzt werden können.

Im Ratsinformationssystem sind die nachstehenden Dokumente abrufbar:
  • Präsentation zur Klausurtagung
  • Protokoll zur Klausurtagung
  • Überarbeiteter Maßnahmenkatalog inkl. Kostenschätzung in Reinschrift

Finanzielle Auswirkungen

Belastbare Kosten für die einzelnen Maßnahmen können erst im Rahmen der weiteren Vorbereitung der umzusetzenden Maßnahmen genannt werden.

Für das Jahr 2023 sind vorab Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € ohne Projektzuordnung eingestellt.

Beschluss

Die für die zukünftige Gemeindeentwicklung als vorrangig identifizierten, oben aufgeführte Maßnahmen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und personellen Ressourcen umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2023 08:28 Uhr