Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023, Stellenplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Von der Kämmerei wird der Entwurf des Haushaltsplans 2023 und des Finanzplans 2022 - 2026 und vom Geschäftsleitenden Beamten der Entwurf des Stellenplans 2023 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.

Beschluss 1

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Anschlussziffern aufgestellt:

Haushaltssatzung des Markts Altomünster

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende 

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                17.836.148,00 €   
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                10.824.285,00 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
2.140.000,00 € festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                370 v.H.
    für die Grundstücke (B)                                                                          330 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                310 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 2.500.000,00 festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stellenplan 2023 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Entwurf des Finanzplans 2022 - 2026 wird zugestimmt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 08:47 Uhr