Umgestaltung der Stockbahnen; Zuschussantrag des FC Pipinsried e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der FC Pipinsried beabsichtigt die bestehenden Asphaltstockbahnen in Stockbahnen mit einem zeitgemäßen Pflasterbelag umzugestalten.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von ca. 23.000,- € geschätzt. Darin sind keine Eigenleistungen beinhaltet.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen. 

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des ermittelten maximalen Förderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen. 

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgende maximale Förderung

       23.000,- € x 20% = 4.600,- €                

Der Fördermittelempfänger hat einen Mindesteigenanteil in Höhe von 10% der Investitionskosten zu tragen.

Der Antrag ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Beschluss

  1. Die vorgestellte Investition wird als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.

  1. Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 20 % und damit ein maximaler Förderbetrag in Höhe von 4.600,- € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Datenstand vom 02.11.2023 07:16 Uhr