Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Altomünster“ in der Fassung vom 16.02.1998 ; Beschluss zur Aufhebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

e Geltungsdauer der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) „Ortskern Altomünster“ in der Fassung vom 16.02.1997 wurde zuletzt mit Beschluss vom 23.05.2023 bis zur förmlichen Festlegung des neuen Sanierungsgebiets längstens jedoch bis spätestens 30.09.2023 verlängert.

Mit Wirkung vom 28.09.2023 ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) „Erweiterte Ortsmitte Altomünster“ in der Fassung vom 27.09.2023 in Kraft getreten.

Die Sanierungssatzung „Ortskern Altomünster“ ist deshalb formal nach Art. 162 Abs. 1 BauGB aufzuheben.

Die Satzung (einschließlich Begründung und Lageplan) ist im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Beschluss

Die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern Altomünster“ wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2023 07:16 Uhr