Einbeziehungssatzung Oberzeitlbach "Nördlich des Altowegs"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.11.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Nördlich des Altoweges in Oberzeitlbach besteht ein Handlungsbedarf zur Regelung des Baurechts für eine geplante Bebauung.

Der Teilbereich ist im Flächennutzungsplan überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt, diese Darstellung begründet aber nicht automatisch Baurecht.
Das Landratsamt Dachau beurteilt nach der gängigen Rechtsprechung die Innenbereichsgrenze an den vorhandenen Wohngebäuden.

Es wird vorgeschlagen entlang den nördlichen Grundstücksgrenzen den blau abgegrenzten Bereich über eine Einbeziehungssatzung als Innenbereich festzulegen. 


Auszug aus dem Flächennutzungsplan (inkl. blauer Markierung)

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster beschließt für einen Bereich nördlich des Altoweges in Oberzeitlbach unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, eine Einbeziehungssatzung aufzustellen.

2.
Die Einbeziehungssatzung erhält die Bezeichnung Oberzeitlbach „Nördlich des Altoweges“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2023 10:02 Uhr