Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 30 "Südlich der äußeren Aichacher Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2011
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 15.02.2011 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
1. Der Bauausschuss ordnet für das Baugebiet Altomünster Nr. 30 „Südlich der äußeren Aichacher Straße“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.
2. Für das Baugebiet Altomünster Nr. 30 „Südlich der äußeren Aichacher Straße“ wird die Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsamt Dachau übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0