Datum: 16.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altomünster; Neuerlass
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Die Aufgaben des Marktes Altomünster lassen sich nach Art. 6 Gemeindeordnung (GO) in eigene und übertragene Angelegenheiten aufteilen.
Die eigenen Angelegenheiten umfassen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (= eigener Wirkungskreis; Art. 7 GO und Art 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung), während die übertragenen Angelegenheiten als Angelegenheiten beschrieben werden können, die das Gesetz dem Markt zur Besorgung namens des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts zuweist (= übertragener Wirkungskreis; Art. 8 GO).
Für Amtshandlungen (= Tätigwerden in Ausübung der hoheitlichen Gewalt) werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Gebühren sind ein Entgelt für den allgemeinen Aufwand bei der Vornahme von Amtshandlungen. Auslagen sind die nicht bereits durch die Gebühr abgegoltenen Aufwendungen der beteiligten Behörden (z.B. Kosten für Sachverständigengutachten).
Für Amtshandlungen im
- eigenen Wirkungskreis werden Gebühren nach der gemeindlichen Kostensatzung,
übertragenen Wirkungskreis werden Gebühren nach dem (staatlichen) Kostenverzeichnis des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
erhoben.
Die Regelungen der Artikel 2, 3, 4 und 5 Abs. 2 bis 6 sowie die Art. 6 bis 19 und Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Kostengesetzes finden entsprechende Anwendung.
Der Markt Altomünster hat eine Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altomünster (Kostensatzung) aus dem Jahr 1987.
Dies Satzung entspricht strukturell und inhaltlich nach wie vor der aktuellen Mustersatzung. Die Anlage zur Satzung wurde entsprechend den aktuellen Anforderungen ergänzt.
Ein finanzieller Nachteil ist dem Markt Altomünster aufgrund der „alten“ Satzung nicht entstanden, da sich die erhobenen Gebühren im bisherigen Kostenrahmen bewegt haben oder als Mindestgebühr festgelegt waren und bisher nicht aufgenommene Amtshandlungen nach vergleichbaren Amtshandlungen bemessen wurden.
Es wird empfohlen die Satzung neu zu erlassen.
Die Satzung ist im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beschluss
Der Markt Altomünster erlässt folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altomünster (Kostensatzung)
§ 1
Grundsatz
Der Markt Altomünster erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die er in
Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und
Auslagen).
Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, werden die Kosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
§ 2
Gebührenhöhe
- Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales
Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist.
- Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist.
- Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.
- Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen oder Verordnungen getroffen sind.
§ 3
- Diese Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altomünster vom 14.07.1987 außer Kraft.
Altomünster, den xx.xx.2024
Markt Altomünster
Michael Reiter
Erster Bürgermeister
Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altomünster (Kommunales Kostenverzeichnis).
Tarif-Nr.
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Gegenstand
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Gebühr
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001
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Einsehen von
- Akten
- gemeindlichen Verordnungen und Satzungen
- Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und ähnlichen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Unterlagen
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15,00 € bis 1.000,00 €
kostenfrei
kostenfrei
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002
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Erlassen von Anordnungen für den Einzelfall
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15,00 € bis 600,00 €
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003
004
005
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Erstellen einer
- Fotokopie aus dem Gemeindearchiv
- beglaubigten Fotokopie aus dem Gemeindearchiv
- Fotokopie in anderen Fällen
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10,00 € bis 100,00 €
15,00 € bis 100,00 €
1,00 € bis 20,00 € je Seite
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006
007
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Beglaubigen von Abschriften, Fotokopien und dgl. von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzurechnenden Urkunden,
- wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. nicht vom Markt selbst hergestellt sind.
- wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. vom Markt selbst hergestellt sind.
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1,00 € je angefangene Seite, höchstens die für die Erteilung des Originals vorgesehenen Gebühr, mindestens 5,00 €
5,00 € im Einzelfall
Werden mehrere Abschriften, Fotokopien und dgl. gleichzeitig beglaubigt, kann die Gebühr pro Beglaubigung auf die Hälfte ermäßigt werden.
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008
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Erteilen einer Zweitschrift
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10% bis 50% der für die Erstschrift vorgesehenen
Gebühr, mindestens 15,00 €.
Ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 1,00 € je angefangene Seite, min-destens aber 15,00 €.
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009
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Erteilen von Bescheinigungen
- über steuerlich absetzbare Spenden
- in anderen Fällen
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kostenfrei
5,00 bis 75,00 €
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010
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Verlängern von Fristen
- deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde.
- in anderen Fällen
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10% bis 50% der für die Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 15,00 €
15,00 € bis 100,00 €
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011
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Aufnehmen einer Niederschrift
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15,00 € bis 100,00 € für jede angefangene Stunde
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012
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Bereitstellen einer Bilddatei aus dem Fotoarchiv
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10,00 € bis 100,00 €
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013
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Genehmigen zur Führung kommunaler Wappen und Fahnen
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10,00 € bis 2.500,00 €, soweit nicht kostenfrei
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014
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Durchführen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
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kostenfrei
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015
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Androhen von Zwangsmitteln, soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird.
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15,00 € bis 150,00 €
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016
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Anwenden der Zwangsmittel Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang
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50,00 € bis 2.500,00 €
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020
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Erlassen eines Pfändungsbeschlusses
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Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 3 AO
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021
022
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Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen
- bei Geldansprüchen
- in anderen Fällen
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50% der Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 3 AO, mindestens 15,00 €
15,00 € bis 200,00 €
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023
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Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
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5,00 € bis 150,00 €
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024
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Anmahnung rückständiger Beträge
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5,00 € bis 150,00 €
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030
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Erteilen von nachträgliche Auflagen, Zurücknehmen oder widerrufen einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung
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15,00 € bis 750,00 €
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031
032
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Durchführen einer Feuerbeschau
- wenn keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt werden
- wenn erhebliche Mängel festgestellt werden
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kostenfrei
15,00 € bis 1.000,00 €
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033
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Anordnen zur Beseitigung von Mängeln aus der Feuerbeschau
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15,00 € bis 1.000,00 €
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034
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Zuweisung eines Standes auf den Jahrmärkten
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5,00 bis 100,00 €
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040
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Bestätigen des Nichtvorliegens oder Nichtausübens eines Vorkaufsrechts
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15,00 € bis 100,00 €
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041
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Erteilen einer Zustimmung zum Rangrücktritt
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15,00 € bis 100,00 €, soweit nicht kostenfrei
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042
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Erteilen einer Zustimmung in grundbuchrechtlichen Fragen
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15,00 € bis 100,00 €, soweit nicht kostenfrei
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043
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Mitteilen, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll
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30,00 € bis 300,00 €
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044
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Erteilen von isolierten Ausnahmen und Befreiungen
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30,00 € bis 300,00 €
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045
046
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Erteilen einer Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen für das zeitlich befristete Aufstellen
- von Baustelleneinrichtungen, Kräne, Containern u.ä.
- einer Werbebeschilderung (ohne Wahlwerbung)
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50,00 € bis 500,00 €
15,00 € bis 100,00 €
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050
051
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Erteilen einer Erlaubnis oder Ausnahme oder Befreiung
- aufgrund einer gemeindlichen Verordnung oder Satzung
- in anderen Fällen
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15,00 € bis 1.500,00 €
15,00 € bis 1.500,00 €
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Teilfortschreibung des Regionalplans München; Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat sich zuletzt in der Sitzung vom 23.05.2023 mit der Thematik Windkraft auseinandergesetzt und festgelegt, dass dem Regionalen Planungsverband folgende Abstände von Windrädern gemeldet werden:
- 1.000 m zur Bebauung in festgesetzten Wohngebieten
800 m zur Bebauung im Außenbereich
Für das Gebiet des Marktes Altomünster sind hier die Flächen 1.2, 1.3 und 1.4 mit einer Gesamtgröße von ca. 124,4 ha eingetragen (Karte 1):
Die vorgenannten Abstände und die daraus resultierenden Flächen wurden dem Regionalen Planungsverband durch das Planungsbüro Brugger per E-Mail gemeldet.
Der Regionale Planungsverband München hat am 19.09.2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Steuerung der Windenergienutzung beschlossen und den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, zum aktuellen Entwurf in der Fassung vom 11.01.2024 bis 31.05.2024 Stellung zu nehmen.
Für das Gebiet des Marktes Altomünster sind hier die Vorranggebiete 12 a und b mit einer Gesamtgröße von 264 ha eingetragen (Karte 2):
Dieser Karte liegen folgende Abstände zugrunde:
- 900 m zu Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan
- 550 m zu Wohnnutzung im Außenbereich
- 550 m zu gemischter Baufläche
- 300 m zu Gewerbegebieten gemäß Flächennutzungsplan
Überlagerung der Karten 1 und 2
Grün = Flächen, die der Markt Altomünster ausgearbeitet hat
Lila = „Suchflächen“ des Regionalen Planungsverbandes (Vorstufe zu blau kariert)
Blau kariert = Vorrangflächen des Regionalen Planungsverbandes
Die vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Flächen erfassen nur grob die vom Markt Altomünster gemeldeten Flächen 1.2 und 1.3. Die Fläche 1.4 ist entfallen.
Die zugrunde liegenden Abstände wurden vom Regionalen Planungsverband verringert – damit rücken die Flächen teils näher an die Wohnbebauung heran.
Stellungnahme zu dem aktuellen Entwurf des Regionalen Planungsverbandes:
Bei den vom Regionalen Planungsverband angesetzten geringeren Abständen zwischen den Windrädern und den nächsten Wohngebäuden wird ein erheblicher Widerstand durch die Öffentlichkeit erwartet, da das vom Gemeinderat beschlossene Konzept des Landschaftsplanungsbüros Brugger der Öffentlichkeit bereits vorgestellt wurde und dieses bekannt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des vorgenannten Konzepts bereits 1,6 % der Gemeindefläche des Marktes Altomünster als Flächen für die Windkraft zur Verfügung stehen. Somit hat der Markt Altomünster (und im Übrigen auch der Landkreis Dachau) bei Einhaltung der gewünschten Abstände von 1000 m und 800 m, sein „Soll“ für die derzeit benötigten regionalplanungsweiten Flächen von 1,1 % bereits überschritten. Eine Ausdehnung dieser Flächen über diese Abstände hinaus wird deshalb nicht befürwortet, da von einer ausgewogenen Verteilung der Flächen über die gesamte Planungsregion 14 ausgegangen wird.
Rechtliche Folgen der Ausweisung:
- In den Vorranggebieten sind Windenergieanlagen privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig.
- Gemeinden können grundsätzlich weitere Flächen außerhalb der Vorrangflächen ausweisen.
Beschluss
- Mit einer gemeinsamen, gemeinde- und landkreisübergreifenden Planung auf der Ebene des Regionalen Planungsverbandes besteht grundsätzlich Einverständnis.
- Der Markt Altomünster hält weiterhin an den bereits beschlossenen Abständen von 1.000 m zu Wohngebieten bzw. 800 m zum Außenbereich fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 7. Änderung "Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlage und Gewerbeflächen westlich von Wollomoos - Am Weinberg"; Änderungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2022 wurden der Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flurnummer 403 Teilfläche und 405 der Gemarkung Wollomoos mit einer Größe von ca. 10,85 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 51,36 (Teilbereich 1 „westlich von Wollomoos – Am Weinberg“) behandelt und der Absichtsbeschluss zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Lageplanübersicht


Standort
|
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
|
Anteil am Gemeindegebiet in %
|
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
|
südlich von Arnberg
|
8,44
|
0,11
|
|
südlich von Lichtenberg
|
3,68
|
0,05
|
|
südlich von Lichtenberg, 1. Änderung
|
1,42
|
0,02
|
|
nordwestlich von Deutenhofen
|
1,37
|
0,02
|
|
nördlich von Rudersberg
|
9,05
|
0,12
|
|
südlich von Lichtenberg, 2. Änderung
|
2,86
|
0,04
|
|
südlich von Rametsried
|
1,50
|
0,02
|
|
südlich von Arnberg,
1. Erweiterung
|
14,26
|
0,19
|
47,40
|
südöstlich von Kiemertshofen
|
10,68
|
0,14
|
54,10
|
östlich von Pfaffenhofen
|
7,76
|
0,10
|
43,70
|
südlich von Halmsried
|
4,44
|
0,06
|
49,60
|
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
|
7,51
|
0,10
|
48,39
|
nordöstlich von Deutenhofen –
Am Brand
|
9,00
|
0,12
|
48,52
|
nordwestlich von Deutenhofen,
1. Änderung
|
0,97
|
0,01
|
51,49
|
südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite
|
6,25
|
0,08
|
52,00
|
südwestlich von Hohenzell - Maureräcker
|
7,29
|
0,10
|
53,00
|
südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker
|
ca. 4,3
|
0,07
|
53,41
|
nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld
|
6,97
|
0,09
|
50,59
|
westlich von Wollomoos – Am Weinberg
|
ca. 10,00
|
0,13
|
51,36
|
südlich von Übelmanna
|
15,44
|
0,20
|
47,72
|
südöstlich von Halmsried
|
2,18
|
0,03
|
53,36
|
Gesamt
|
133,87
|
1,77
|
|
Tabellarische Übersicht der Freiflächenfotovoltaik Standorte
Die landschaftsplanerische Voruntersuchung für die Standorte südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker, nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld sowie südlich von Übelmanna werden in einer zukünftigen Sitzung vorgestellt.
Das Verfahren zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Halmsried wurde auf Wunsch des Grundstückseigentümers vorerst zurückgestellt.
Inzwischen liegt für o.g. beantragte Fläche die positiven Beurteilungen nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog vor, welcher im RIS eingestellt ist.
Die Ackerzahl liegt innerhalb der alten Grenzwerte des gemeindlichen Kriterienkatalogs zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Absichtsbeschlusses vom 27.09.2022.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurnummern 403 und 405 der Gemarkung Wollomoos und hat eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 12,79 ha.
Abweichend vom ersten Antrag des Antragstellers bzw. der ausgearbeiteten Voruntersuchung sollen ca. 10 ha im südlichen Bereich der Grundstücke für die Bebauung mit einer Freiflächenfotovoltaikanlage genutzt und diese Fläche als „Modellsolarpark“ ausgebaut werden. So sollen verschiedene Anlagentechniken wie z.B. Agri-PV (Freiflächenfotovoltaik in Verbindung mit Landwirtschaft) oder dem Sonnenstand nachgeführte Module als auch Batteriespeichervorrichtungen vorgestellt werden.
Diese Fläche soll als Sonderbaufläche zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen/Batteriespeichern ausgewiesen werden.
Die restliche Fläche, ca. 2,6 ha im Norden des Flurstücks 403 der Gemarkung Wollomoos, soll als Fläche für Gewerbe, insbesondere zur Wasserstoffproduktion und als Betriebshof, genutzt werden.
Von der zu errichtenden Bebauung ist ein Schutzbereich von 45 Metern zu den 380 kV Leitungen auf dem Grundstück bzw. von 22,5 Metern zu den 110 kV Leitungen einzuhalten. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird die Nutzungsmöglichkeit dieser Schutzflächen geprüft.
Auch das ursprünglich im Flächennutzungsplan dargestellte Bodendenkmal, wurde inzwischen in der Lage berichtigt und nach Westen verschoben.
Im nordöstlichen Teilbereich wird auf einer Fläche von ca. 1.500 m² eine Gewerbefläche für eine Wärmeerzeugungsanlage zur Versorgung von Wollomoos überplant.
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 1 – Umfang des Bauleitplangebietes nach Voruntersuchung, Flächendarstellung überholt.
Auszug aus der landschaftsplanerischen Voruntersuchung, Flächendarstellung überholt.
Beschluss
- Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass die Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung unterzeichnen, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Überarbeitungsbereichs I für die Grundstücke 403 und 405 der Gemarkung Wollomoos.
- Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 7. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlage und Gewerbeflächen westlich von Wollomoos – Am Weinberg“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Wollomoos Nr. 13 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage und Gewerbegebiet westlich von Wollomoos - Am Weinberg"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Inhaltlich wird auf die Sach- und Rechtslage zum Tagesordnungspunkt „Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 7. Änderung "Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlage und Gewerbeflächen westlich von Wollomoos - Am Weinberg"; Änderungsbeschluss verwiesen.
Es wird vorgeschlagen die Planung mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit entsprechendem Durchführungsvertrag durchzuführen, da die geplanten Flächennutzungen bereits jetzt feststehen. Das gewünschte Ergebnis der Planung kann somit bereits zu Beginn klar definiert und an die Ansprüche des Marktes und des Projektanten angepasst werden.
Des Weiteren können auch über die Baunutzungsverordnung hinausgehende Festsetzungen und insbesondere Fristen zur Durchführung des Vorhabens als auch zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten geregelt werden.
Beschluss
- Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung sowie einen Durchführungsvertrag für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unterzeichnet, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Grundstücke Flurnummern 403 und 405 der Gemarkung Wollomoos auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wollomoos Nr. 13 Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage und Gewerbefläche westlich von Wollomoos – Am Weinberg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Der Geschäftsleitende Beamte gibt bekannt, dass für die Verbesserung der Breitbandversorgung im noch nicht mit Glasfaser ausgebauten Bereich in Altomünster ein Markterkundungsverfahren nach der aktualisierten Bundesförderrichtlinie durchgeführt wird und entsprechende Kosten für die Begleitung durch ein externes Büro anfallen.
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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.05.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.05.2024 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Kanalsanierung 2024 in geschlossener Bauweise; Vergabe der Maßnahme
Der Auftrag wird an die Firma Pfaffinger, Passau, zu einem Bruttoangebotspreis von 148.007,06 € erteilt.
Datenstand vom 28.05.2024 07:03 Uhr