Datum: 22.11.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitbandausbau Altomünster; Statusbericht der AltoNetz GmbH
2 Vorstellung der Planung für das Hochwasserrückhaltebecken Altomünster HRB 3
3 Neuaufnahme von weiteren Gemeinden als Mitglieder bei der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Zustimmung des Marktes Altomünster
4 Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehren Altomünster und Wollomoos
5 Umfassungsmauer des Friedhofs in Altomünster; Sanierungskonzept
6 Bekanntgabe von Informationen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Breitbandausbau Altomünster; Statusbericht der AltoNetz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsführer Leo Asam informierte als Vertreter der AltoNetz GmbH über die aktuelle Situation der Breitbandversorgung im Markt Altomünster und berichtete über den vorgesehenen Ausbau der Glasfaserversorgung im Amselweg im Laufe des Jahres 2017.

Weitere Informationen können der beiliegenden Präsentation entnommen.

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2. Vorstellung der Planung für das Hochwasserrückhaltebecken Altomünster HRB 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Ein Vertreter des IB Mayr stellte den aktuellen Sachstand der Planungen für die Erhöhung des Hochwasserrückhaltebeckens Altomünster HRB 3 am Weiherwiesengraben vor:

Ziel:        Steigerung des Rückhaltevolumens um ca. 5.000 m³ und damit Erreichen eines sog. HQ100-Schutzes

Maßnahmen im Einzelnen:
       Erhöhung der Dammscharte um 37 cm
       Verbreiterung der Dammscharte um 10 m
       Befestigung des Überlaufs mit auf Beton verlegten Wasserbausteinen
       Errichtung eines Grobrechens am Ende des Überlaufs
       Einbau eines Räumlichen Rechens
       Anhebung des Bgm-Sedlmair-Wegs auf ein hochwasserfreies Niveau



Da es sich bei der geplanten Gesamtmaßnahme um einen Ausbau im Bestand handelt, werden die nachstehend beschriebenen Teilmaßnahmen abweichend von einem Neubaustandard ohne zu erwartende Funktionsverluste errichtet:
Der räumliche Rechen müsste an sich bis auf Höhe der Überlaufschwelle reichen und deshalb an einer Betonmauer mit beidseitig abgehenden Flügelwänden angebracht werden. Dem räumlichen Rechen vorgelagert wäre ein Grobrechen aus Holzstämmen mit einer Länge von bis ca. 4,0 m zu erstellen (siehe Beispielfoto).



Aus optischen und Kostengründen wird diese Ausführung nicht umgesetzt.
Der räumliche Rechen wird so ausgeführt wie der bereits vorhandene Rechen am Maibaum in der Halmsrieder Straße. Daraus gibt sich, dass im Einstaufall eine Bedienbarkeit des Rechens nicht möglich ist.
Auf den Grobrechen kann aufgrund eines geringen Baumbestandes im Einzugsbereich des HRB 3 verzichtet werden.

Die vorgesehene Straßenhöhe des auf ein hochwasserfreies Niveau anzuhebenden Bgm.-Sedlmair-Weges orientiert sich an der Wasserspiegelhöhe BHQ 2. Ein entsprechendes Freibordmaß und damit eine zusätzliche Anhebung der Straße bleibt damit unberücksichtigt. Eine Beeinträchtigung der Benutzbarkeit der Straße ist damit nicht verbunden.


Für das weitere Vorgehen ist nachstehende Zeittafel vorgesehen:

       Februar 2017        Fertigstellung der Genehmigungsplanung
                               Beantragung der Genehmigung

       Dezember 2017        Vorliegen der Genehmigung und des Zuwendungsbescheids
                               
       Winter 2017                Ausschreibung der Gesamtmaßnahme

       Sommer 2018        Abschluss der Gesamtmaßnahme

Beschluss

Mit der vorgelegten Planung und dem zeitlichen Ablauf besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neuaufnahme von weiteren Gemeinden als Mitglieder bei der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Zustimmung des Marktes Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau (im nachfolgenden Wohnungsbaugesellschaft genannt) wurde am 14.01.1981 gegründet. Der Markt Altomünster ist dieser Gesellschaft im Jahr 1995 beigetreten.

Ziel ist die Schaffung einer Landkreisgesellschaft, in der alle Landkreisgemeinden, vereint sind,   um
1.        allen Gemeinden die Möglichkeit zu bieten, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, indem        die Wohnungsbaugesellschaft
       a)        die Planung, den Bau und die Finanzierung der Gebäude übernimmt
               (keine Belastung des Gemeindehaushalts) und
       b)        die die anschließende Vermietung und Verwaltung übernimmt
               (keine Belastung der Gemeindeverwaltung),
2.        die dauerhafte Stärkung der Wohnungsbaugesellschaft zu ermöglichen, indem durch Wachs-        tum die Wirtschaftlichkeit erhöht wird (Reduzierung der Verwaltungskosten) und
3.        dadurch der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe "Schaffung von bezahlbarem Wohnraum" im        Landkreis Dachau nachzukommen.

In der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft vom 27.09.2016 wurde die Neuaufnahme der vier bislang noch nicht an der Wohnungsbaugesellschaft beteiligten Landkreisgemeinden Pfaffenhofen a.d. Glonn, Sulzemoos, Schwabhausen und Hilgertshausen-Tandern beschlossen und damit deren Beitritt ermöglicht.

Um zum einen die "Eintrittsbedingungen" günstig zu gestalten und gleichzeitig die Anteile am Stammkapital gering zu halten (und ohne die "Alt-gesellschafter" zu belasten), wird eine Kapitalerhöhung ausschließlich für die neue Gemeinden in Höhe von insgesamt 100.000,- € durchgeführt, so dass jede neue Gemeinde 25.000,- € Kapitaleinlage einbringen muss.
Die Kapitaleinlage der "Alt-Gesellschafter" bleiben davon unberührt.
Bemessungsgrundlagen für die Stammkapitaleinlagen waren bisher stets die Einwohnerzahlen der Gemeinden bzw. beim Landkreis, bei der Sparkasse Dachau und der Gemeinde Karlsfeld feste Beteiligungsquoten.
Bei den "Neu-Gesellschaftern" sollen ebenfalls feste Kapitalquoten (je Gemeinde 0,41%) festgelegt werden.


Bei einem Beitritt aller vier Gemeinden würde sich die Kapitalquote des Marktes Altomünster von bisher 2,89% auf 2,84% reduzieren. Die Kapitaleinlage bleibt davon unberührt.


Gesellschafter
Beteiligungsquote in %(bisher)
Beteiligung in € (bisher)
Beteiligungsquote in %(neu)
Beteiligung in € (neu)
Landkreis DAH
30,00
1.800.000
29,51
1.800.000
Sparkasse DAH
30,00
1.800.000
29,51
1.800.000
Karlsfeld
15,00
900.000
14,75
900.000
Bergkirchen
2,80
168.000
2,75
168.000
Erdweg
2,24
134.500
2,20
134.500
Haimhausen
1,87
111.900
1,83
111.900
Hebertshausen
2,03
121.700
2,00
121.700
Markt Indersdorf
3,68
220.500
3,61
220.500
Odelzhausen
1,66
99.700
1,63
99.700
Petershausen
2,38
142.500
2,34
142.500
Röhrmoos
2,53
151.700
2,49
151.700
Vierkirchen
1,68
101.000
1,66
101.000
Weichs
1,26
75.400
1,24
75.400
Altomünster
2,89
173.100
2,84
173.100
Hilgertshausen-Tandern


0,41
25.000
Pfaffenhofen


0,41
25.000
Schwabhausen


0,41
25.000
Sulzemoos


0,41
25.000
Summe
100,00
6.000.000
100,00
6.100.000
       

Beschluss

1)        Der Markt Altomünster nimmt den Aufsichtsratsbeschluss Nr. 407 vom 27.09.2016 zur Kenntnis, in dem die Aufnahme der Gemeinden
o        Hilgertshausen/Tandern
o        Pfaffenhofen a.d. Glonn (Gründergemeinde)
o        Sulzemoos
o        Schwabhausen
       mit einer festen Stammeinlage je Gemeinde von 25.000,-- € (= Beteiligungsquote von        0,41%) zur Wohnungsbaugesellschaft bis zum 31.12.2016 beschlossen wurde.

2)        Der Markt Altomünster stimmt den nachstehenden Änderungen im Gesellschaftervertrag        der Wohnungsbaugesellschaft zu:
-        § 3 Abs.1:          Erhöhung des Stammkapitals je nach neu aufzunehmender Gemeinden,
         d.h.
         1 aufzunehmende Gemeinde:        6.025.000,-- €
         2 aufzunehmende Gemeinden        6.050.000,-- €
         3 aufzunehmende Gemeinden:        6.075.000,-- €
         4 aufzunehmende Gemeinden:        6.100.000,-- €
-        § 10 Abs. 2:        Beibehaltung des Absatzes, dass Gemeinde Karlsfeld ein Aufsichtsrats-        mitglied stellt, auch wenn sich das Beteiligungsverhältnis geringfügig        verändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehren Altomünster und Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Dem Mehrzweckfahrzeug (MZF)der freiwilligen Feuerwehr Altomünster (Baujahr 1994, Kilometerstand ca. 102.000 km) wurde bei der turnusmäßigen TÜV-Vorführung im August 2016 aufgrund erheblicher Mängel insbesondere im Karosseriebereich die Plakette nicht mehr zugeteilt. Das Fahrzeug ist seitdem nicht mehr einsatzbereit.

Eine Instandsetzung wird mit Kosten in Höhe von ca. 8.000,- € veranschlagt.

Ein Mehrzweckfahrzeug ist für eine Stützpunktfeuerwehr in der Größenordnung von Altomünster auch weiterhin (als z.B. Transportfahrzeug, Zugfahrzeug, Verkehrsabsicherungsfahrzeug und insbesondere Einsatzleitfahrzeug) erforderlich.


Mit der Erweiterung des Feuerwehrgerätes Wollomoos und der damit verbundenen Förderung durch die Regierung von Oberbayern für einen zweiten Stellplatz ist der Markt Altomünster die Verpflichtung eingegangen, auch ein zweites Fahrzeug (Mannschaftstransportwagen - MTW) für die Feuerwehr Wollomoos zu beschaffen.
Der Bedarf für ein weiteres Fahrzeug scheint auch gerechtfertigt zu sein, da im bestehenden Fahrzeug nur insgesamt sechs Personen befördert werden können und gerade bei Unfällen im Bereich der Staatsstraße schnell ein zweites Absicherungsfahrzeug erforderlich ist.


In der Zielplanung für den Bedarf der gemeindlichen Feuerwehren ist die Beschaffung der beiden Fahrzeuge für das Jahr 2018 vorgesehen.


In der gemeindlichen Finanzplanung sind für den Bereich der Feuerwehr (Basis Haushaltsplan 2016) folgende Ansätze vorgesehen:

2017                100.000,- €        Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
2018                  50.000,- €        Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
2018                  15.000,- €        MTW Wollomoos
2019                  65.000,- €        MZF Altomünster

Aufgrund der bekannten Situation bei der Feuerwehr Pipinsried ist derzeit nicht davon auszugehen, dass zeitnah mit dem Baubeginn eines neuen Gerätehauses in Pipinsried gerechnet werden kann.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Mittel unter Beibehaltung des Gesamtansatzes in Höhe von 230.000,- € wie folgt "umzuschichten":

       2017                  15.000,- €        MTW Wollomoos
       2017                  65.000,- €        MZF Altomünster
       2018                100.000,- €        Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
       2019                  50.000,- €        Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
                

Nachstehende staatliche Mittel im Rahmen der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien sind zu erwarten:
       MZF                15.500,- €
       MTW                12.500,- €

Unter dem Gesichtspunkt einer Förderung für die Beschaffung eines MTW wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen, anstelle eines gebrauchten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug zu beschaffen.

Da eine zeitnahe Ersatzbeschaffung für das MZF erforderlich ist und auch die Beschaffung des MTW ein längeres Zeitfenster benötigt wird , ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) zu starten. Die ersten größeren Zahlungen sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2017 ff. zu erwarten.

Beschluss

1.
Der Mittelumschichtung und damit der Beschaffung der Fahrzeuge MZF und MTW im Jahr 2017 wird zugestimmt.

2.
Der vorgezogenen Ausschreibung für die Beschaffung der vorgenannten Fahrzeuge vor der Aufstellung des Haushalts wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Umfassungsmauer des Friedhofs in Altomünster; Sanierungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Am 28.06.2016 fand mit den Vertretern des Bau- und Umweltausschusses, interessierten Mitgliedern des Gemeinderates, der Bauamtsleiterin Michaela Felber und Herrn Michael Gailer, der im Vorfeld unterschiedliche Varianten für eine Sanierung der Umfassungsmauer ausgearbeitet hat, eine Begehung des Friedhofs Altomünster (mit besonderem Augenmerk auf die vorhandene Umfassungsmauer) statt.

Für das Sanierungskonzept wurden nachstehende Teilabschnitte gebildet:
- Mauer Westseite
- Mauer Nordseite ("alter Teil")
- Mauer Nordseite ("neuer Teil") und Ostseite
Die Mauer Südseite wird derzeit nicht näher betrachtet, da diese östlich der Aussegnungshalle im Zuge dieser erneuert wurde und westlich der Aussegnungshalle im Rahmen der Erweiterung des Friedhofs um eine Fläche für Urnenstelen eigens zu untersuchen ist.


Mauer Westseite:

Beschreibung:
       ältestes Mauerteilstück aus der Entstehungszeit des Friedhofs (ca. 100 Jahre alt) mit einigen        Segmenten, die später ersetzt wurden
Mauer steht nicht mehr im Lot, ist aber statisch und optisch in Ordnung
       Problematik: Grabsteine stehen sehr nahe an der Umfassungsmauer
       Länge: ca. 95 m

Material:
       Ziegelsteine mit Putzlage
       Abdeckung Klinker

Schadensbild:
kleinteiliges Abfallen des Putzes bzw. der Farbe an der Innenseite und im Bereich des südlichen Einfahrttors
geringfügige Schäden bei der Abdeckung
Vermoosung der Abdeckung



Sanierungsvorschlag:
Alternative 1:
       grundlegende Sanierung
       Kosten: ca. 150.000,- €
Alternative 2:
       Abbruch und Neubau als Sichtbetonwand
       Kosten: ca. 187.000,- €

Empfehlung vom Ausschuss:
       regelmäßiges Verschlämmen im Abstand von ca. 2 Jahren (Kosten: ca. 2.000,- €)


Mauer Nordseite ("alter Teil"):

Beschreibung:
       Alter: ca. 30 Jahre
       letzte "Sanierung" vor ca. 5 Jahren
       Länge: ca. 45 m
Problematik: Grabsteine stehen sehr nahe an der Umfassungsmauer
       
Material:
       Betonsteine mit Putzlage
       Abdeckung aus Betonstein

Schadensbild:
Abfallen des Putzes bzw. der Farbe aufgrund einer (völligen) Durchnässung der Mauer



Sanierungsvorschlag:
Alternative 1:
       Abbruch und Neubau als Sichtbetonwand
       Kosten: ca. 55.000,- €
Alternative 2:
Putzsanierung mit Abdichtung
(Aufgrund der beengten Platzverhältnisse - Lage der Gräber mit geringem oder keinem Abstand zur Mauer - ist dieser Lösungsansatz schwierig und nicht voraussichtlich nicht durchgängig umsetzbar)
Kosten: ca. 30.000,- €

Empfehlung vom Ausschuss:
Entfernen der obersten Putzlage, natürliches Austrocknen der Wand und anschließendes Aufbringen eines Sanierputzes (evtl. auch nur kalken)


Mauer Nordseite ("alter Teil") und Ostseite:

Beschreibung:
       Alter: ca. 30 Jahre
       Länge: ca. 130 m

Material:
       Betonsäulen und Betonfundament (teilweise sichtbar)
       Ausmauerung und Abdeckung mit Klinkersteinen

Schadensbild:
Herausbrechen der Fugen
Lockerung der oberen Klinkerlage
Starke Vermoosung der Abdeckung






Sanierungsvorschlag:
       Entfernen von Graffitis, Moos etc.
       Nacharbeiten der Fugen
       Befestigung von losen Klinkern
       Hydrophobieren (evtl. nur der Abdeckungssteine)
       Kosten ca. 20.000,- €

Empfehlung vom Ausschuss:
       Sanierung wie vorgeschlagen


"Mittelwand" (ehemalige Umfassungsmauer)

Beschreibung:
       Alter nicht bekannt
       Länge ca. 35 m

Material:
       Ziegelsteine mit Putzlage
       Abdeckung Biberschwanz auf Mörtelbett

Schadensbild:
schadhafte Abdeckung





Empfehlung vom Ausschuss:

Sanierungsvorschlag:
Alternative 1:
       Abbruch
       Kosten: ca. 12.000,- €
Alternative 2:
               Sanierung (insbesondere der Abdeckung) und Malerarbeiten
       Kosten: derzeit nicht bekannt

Beschluss

Für die einzelnen Mauerteile werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Mauer Westseite:
Schadhafte Stellen insbesondere an der Innenseite werden - soweit möglich - ausgebessert.
       Mauer wird innen und außen alle 1 bis 2 Jahre verschlämmt.

Mauer Nordseite ("alter Teil"):
Nach Entfernen der (obersten) Lage innen - soweit möglich - und außen wird die Mauer befristet ohne Putz belassen. Anschließend wird an einer Stelle probeweise ein geeigneter Putz aufgetragen. Falls sich dieser Putz als geeignet erweist, wird dieser an der gesamten Mauer aufgetragen werden.

Mauer Nordseite ("alter Teil") und Ostseite:
Die betreffenden Bereiche werden gereinigt und im Abdeckungsbereich hydrophobiert Fehlerhafte Steine werden ersetzt und die ausfallenden Fugen werden nachgearbeitet.

"Mittelwand" (ehemalige Umfassungsmauer)
               Diese Mauer wird möglichst vollständig oder bis auf einen Sockel (Höhenangabe)
               abgetragen.

Die Kosten werden in den Haushalt 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über die Inbetriebnahme der Alto Hotspots in den ausgewählten öffentlichen Gebäuden und am Marktplatz.

Datenstand vom 28.11.2016 08:22 Uhr