Datum: 22.11.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
1. Breitbandausbau Altomünster; Statusbericht der AltoNetz GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
22.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Der Geschäftsführer Leo Asam informierte als Vertreter der AltoNetz GmbH über die aktuelle Situation der Breitbandversorgung im Markt Altomünster und berichtete
über den vorgesehenen Ausbau der Glasfaserversorgung im Amselweg im Laufe des Jahres 2017.
Weitere Informationen können der beiliegenden Präsentation entnommen.
zum Seitenanfang
2. Vorstellung der Planung für das Hochwasserrückhaltebecken Altomünster HRB 3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
22.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Ein Vertreter des IB Mayr stellte den aktuellen Sachstand der Planungen für die Erhöhung des Hochwasserrückhaltebeckens Altomünster HRB 3 am Weiherwiesengraben vor:
Ziel: Steigerung des Rückhaltevolumens um ca. 5.000 m³ und damit Erreichen eines sog. HQ100-Schutzes
Maßnahmen im Einzelnen:
Erhöhung der Dammscharte um 37 cm
Verbreiterung der Dammscharte um 10 m
Befestigung des Überlaufs mit auf Beton verlegten Wasserbausteinen
Errichtung eines Grobrechens am Ende des Überlaufs
Einbau eines Räumlichen Rechens
Anhebung des Bgm-Sedlmair-Wegs auf ein hochwasserfreies Niveau
Da es sich bei der geplanten Gesamtmaßnahme um einen Ausbau im Bestand handelt, werden die nachstehend beschriebenen Teilmaßnahmen abweichend von einem Neubaustandard ohne zu erwartende Funktionsverluste errichtet:
Der räumliche Rechen müsste an sich bis auf Höhe der Überlaufschwelle reichen und deshalb an einer Betonmauer mit beidseitig abgehenden Flügelwänden angebracht werden. Dem räumlichen Rechen vorgelagert wäre ein Grobrechen aus Holzstämmen mit einer Länge von bis ca. 4,0 m zu erstellen (siehe Beispielfoto).
Aus optischen und Kostengründen wird diese Ausführung nicht umgesetzt.
Der räumliche Rechen wird so ausgeführt wie der bereits vorhandene Rechen am Maibaum in der Halmsrieder Straße. Daraus gibt sich, dass im Einstaufall eine Bedienbarkeit des Rechens nicht möglich ist.
Auf den Grobrechen kann aufgrund eines geringen Baumbestandes im Einzugsbereich des HRB 3 verzichtet werden.
Die vorgesehene Straßenhöhe des auf ein hochwasserfreies Niveau anzuhebenden Bgm.-Sedlmair-Weges orientiert sich an der Wasserspiegelhöhe BHQ 2. Ein entsprechendes Freibordmaß und damit eine zusätzliche Anhebung der Straße bleibt damit unberücksichtigt. Eine Beeinträchtigung der Benutzbarkeit der Straße ist damit nicht verbunden.
Für das weitere Vorgehen ist nachstehende Zeittafel vorgesehen:
Februar 2017 Fertigstellung der Genehmigungsplanung
Beantragung der Genehmigung
Dezember 2017 Vorliegen der Genehmigung und des Zuwendungsbescheids
Winter 2017 Ausschreibung der Gesamtmaßnahme
Sommer 2018 Abschluss der Gesamtmaßnahme
Beschluss
Mit der vorgelegten Planung und dem zeitlichen Ablauf besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Neuaufnahme von weiteren Gemeinden als Mitglieder bei der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau; Zustimmung des Marktes Altomünster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
22.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Die Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau (im nachfolgenden Wohnungsbaugesellschaft genannt) wurde am 14.01.1981 gegründet. Der Markt Altomünster ist dieser Gesellschaft im Jahr 1995 beigetreten.
Ziel ist die Schaffung einer Landkreisgesellschaft, in der alle Landkreisgemeinden, vereint sind, um
1. allen Gemeinden die Möglichkeit zu bieten, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, indem die Wohnungsbaugesellschaft
a) die Planung, den Bau und die Finanzierung der Gebäude übernimmt
(keine Belastung des Gemeindehaushalts) und
b) die die anschließende Vermietung und Verwaltung übernimmt
(keine Belastung der Gemeindeverwaltung),
2. die dauerhafte Stärkung der Wohnungsbaugesellschaft zu ermöglichen, indem durch Wachs- tum die Wirtschaftlichkeit erhöht wird (Reduzierung der Verwaltungskosten) und
3. dadurch der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe "Schaffung von bezahlbarem Wohnraum" im Landkreis Dachau nachzukommen.
In der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft vom 27.09.2016 wurde die Neuaufnahme der vier bislang noch nicht an der Wohnungsbaugesellschaft beteiligten Landkreisgemeinden Pfaffenhofen a.d. Glonn, Sulzemoos, Schwabhausen und Hilgertshausen-Tandern beschlossen und damit deren Beitritt ermöglicht.
Um zum einen die "Eintrittsbedingungen" günstig zu gestalten und gleichzeitig die Anteile am Stammkapital gering zu halten (und ohne die "Alt-gesellschafter" zu belasten), wird eine Kapitalerhöhung ausschließlich für die neue Gemeinden in Höhe von insgesamt 100.000,- € durchgeführt, so dass jede neue Gemeinde 25.000,- € Kapitaleinlage einbringen muss.
Die Kapitaleinlage der "Alt-Gesellschafter" bleiben davon unberührt.
Bemessungsgrundlagen für die Stammkapitaleinlagen waren bisher stets die Einwohnerzahlen der Gemeinden bzw. beim Landkreis, bei der Sparkasse Dachau und der Gemeinde Karlsfeld feste Beteiligungsquoten.
Bei den "Neu-Gesellschaftern" sollen ebenfalls feste Kapitalquoten (je Gemeinde 0,41%) festgelegt werden.
Bei einem Beitritt aller vier Gemeinden würde sich die Kapitalquote des Marktes Altomünster von bisher 2,89% auf 2,84% reduzieren. Die Kapitaleinlage bleibt davon unberührt.
Gesellschafter
|
Beteiligungsquote in %(bisher)
|
Beteiligung in € (bisher)
|
Beteiligungsquote in %(neu)
|
Beteiligung in € (neu)
|
Landkreis DAH
|
30,00
|
1.800.000
|
29,51
|
1.800.000
|
Sparkasse DAH
|
30,00
|
1.800.000
|
29,51
|
1.800.000
|
Karlsfeld
|
15,00
|
900.000
|
14,75
|
900.000
|
Bergkirchen
|
2,80
|
168.000
|
2,75
|
168.000
|
Erdweg
|
2,24
|
134.500
|
2,20
|
134.500
|
Haimhausen
|
1,87
|
111.900
|
1,83
|
111.900
|
Hebertshausen
|
2,03
|
121.700
|
2,00
|
121.700
|
Markt Indersdorf
|
3,68
|
220.500
|
3,61
|
220.500
|
Odelzhausen
|
1,66
|
99.700
|
1,63
|
99.700
|
Petershausen
|
2,38
|
142.500
|
2,34
|
142.500
|
Röhrmoos
|
2,53
|
151.700
|
2,49
|
151.700
|
Vierkirchen
|
1,68
|
101.000
|
1,66
|
101.000
|
Weichs
|
1,26
|
75.400
|
1,24
|
75.400
|
Altomünster
|
2,89
|
173.100
|
2,84
|
173.100
|
Hilgertshausen-Tandern
|
|
|
0,41
|
25.000
|
Pfaffenhofen
|
|
|
0,41
|
25.000
|
Schwabhausen
|
|
|
0,41
|
25.000
|
Sulzemoos
|
|
|
0,41
|
25.000
|
Summe
|
100,00
|
6.000.000
|
100,00
|
6.100.000
|
Beschluss
1) Der Markt Altomünster nimmt den Aufsichtsratsbeschluss Nr. 407 vom 27.09.2016 zur Kenntnis, in dem die Aufnahme der Gemeinden
o Hilgertshausen/Tandern
o Pfaffenhofen a.d. Glonn (Gründergemeinde)
o Sulzemoos
o Schwabhausen
mit einer festen Stammeinlage je Gemeinde von 25.000,-- € (= Beteiligungsquote von 0,41%) zur Wohnungsbaugesellschaft bis zum 31.12.2016 beschlossen wurde.
2) Der Markt Altomünster stimmt den nachstehenden Änderungen im Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft zu:
- § 3 Abs.1: Erhöhung des Stammkapitals je nach neu aufzunehmender Gemeinden,
d.h.
1 aufzunehmende Gemeinde: 6.025.000,-- €
2 aufzunehmende Gemeinden 6.050.000,-- €
3 aufzunehmende Gemeinden: 6.075.000,-- €
4 aufzunehmende Gemeinden: 6.100.000,-- €
- § 10 Abs. 2: Beibehaltung des Absatzes, dass Gemeinde Karlsfeld ein Aufsichtsrats-
mitglied stellt, auch wenn sich das Beteiligungsverhältnis geringfügig verändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehren Altomünster und Wollomoos
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
22.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Dem Mehrzweckfahrzeug (MZF)der freiwilligen Feuerwehr Altomünster (Baujahr 1994, Kilometerstand ca. 102.000 km) wurde bei der turnusmäßigen TÜV-Vorführung im August 2016 aufgrund erheblicher Mängel insbesondere im Karosseriebereich die Plakette nicht mehr zugeteilt. Das Fahrzeug ist seitdem nicht mehr einsatzbereit.
Eine Instandsetzung wird mit Kosten in Höhe von ca. 8.000,- € veranschlagt.
Ein Mehrzweckfahrzeug ist für eine Stützpunktfeuerwehr in der Größenordnung von Altomünster auch weiterhin (als z.B. Transportfahrzeug, Zugfahrzeug, Verkehrsabsicherungsfahrzeug und insbesondere Einsatzleitfahrzeug) erforderlich.
Mit der Erweiterung des Feuerwehrgerätes Wollomoos und der damit verbundenen Förderung durch die Regierung von Oberbayern für einen zweiten Stellplatz ist der Markt Altomünster die Verpflichtung eingegangen, auch ein zweites Fahrzeug (Mannschaftstransportwagen - MTW) für die Feuerwehr Wollomoos zu beschaffen.
Der Bedarf für ein weiteres Fahrzeug scheint auch gerechtfertigt zu sein, da im bestehenden Fahrzeug nur insgesamt sechs Personen befördert werden können und gerade bei Unfällen im Bereich der Staatsstraße schnell ein zweites Absicherungsfahrzeug erforderlich ist.
In der Zielplanung für den Bedarf der gemeindlichen Feuerwehren ist die Beschaffung der beiden Fahrzeuge für das Jahr 2018 vorgesehen.
In der gemeindlichen Finanzplanung sind für den Bereich der Feuerwehr (Basis Haushaltsplan 2016) folgende Ansätze vorgesehen:
2017 100.000,- € Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
2018 50.000,- € Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
2018 15.000,- € MTW Wollomoos
2019 65.000,- € MZF Altomünster
Aufgrund der bekannten Situation bei der Feuerwehr Pipinsried ist derzeit nicht davon auszugehen, dass zeitnah mit dem Baubeginn eines neuen Gerätehauses in Pipinsried gerechnet werden kann.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Mittel unter Beibehaltung des Gesamtansatzes in Höhe von 230.000,- € wie folgt "umzuschichten":
2017 15.000,- € MTW Wollomoos
2017 65.000,- € MZF Altomünster
2018 100.000,- € Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
2019 50.000,- € Bau eines neuen Gerätehauses in Pipinsried
Nachstehende staatliche Mittel im Rahmen der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien sind zu erwarten:
MZF 15.500,- €
MTW 12.500,- €
Unter dem Gesichtspunkt einer Förderung für die Beschaffung eines MTW wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen, anstelle eines gebrauchten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug zu beschaffen.
Da eine zeitnahe Ersatzbeschaffung für das MZF erforderlich ist und auch die Beschaffung des MTW ein längeres Zeitfenster benötigt wird
, ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) zu starten. Die ersten größeren Zahlungen sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2017 ff. zu erwarten.
Beschluss
1.
|
Der Mittelumschichtung und damit der Beschaffung der Fahrzeuge MZF und MTW im Jahr 2017 wird zugestimmt.
|
2.
|
Der vorgezogenen Ausschreibung für die Beschaffung der vorgenannten Fahrzeuge vor der Aufstellung des Haushalts wird zugestimmt.
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Umfassungsmauer des Friedhofs in Altomünster; Sanierungskonzept
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
22.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Am 28.06.2016 fand mit den Vertretern des Bau- und Umweltausschusses, interessierten Mitgliedern des Gemeinderates, der Bauamtsleiterin Michaela Felber und Herrn Michael Gailer, der im Vorfeld unterschiedliche Varianten für eine Sanierung der Umfassungsmauer ausgearbeitet hat, eine Begehung des Friedhofs Altomünster (mit besonderem Augenmerk auf die vorhandene Umfassungsmauer) statt.
Für das Sanierungskonzept wurden nachstehende Teilabschnitte gebildet:
- Mauer Westseite
- Mauer Nordseite ("alter Teil")
- Mauer Nordseite ("neuer Teil") und Ostseite
Die Mauer Südseite wird derzeit nicht näher betrachtet, da diese östlich der Aussegnungshalle im Zuge dieser erneuert wurde und westlich der Aussegnungshalle im Rahmen der Erweiterung des Friedhofs um eine Fläche für Urnenstelen eigens zu untersuchen ist.
Mauer Westseite:
Beschreibung:
ältestes Mauerteilstück aus der Entstehungszeit des Friedhofs (ca. 100 Jahre alt) mit einigen Segmenten, die später ersetzt wurden
Mauer steht nicht mehr im Lot, ist aber statisch und optisch in Ordnung
Problematik: Grabsteine stehen sehr nahe an der Umfassungsmauer
Länge: ca. 95 m
Material:
Ziegelsteine mit Putzlage
Abdeckung Klinker
Schadensbild:
kleinteiliges Abfallen des Putzes bzw. der Farbe an der Innenseite und im Bereich des südlichen Einfahrttors
geringfügige Schäden bei der Abdeckung
Vermoosung der Abdeckung
Sanierungsvorschlag:
Alternative 1:
grundlegende Sanierung
Kosten: ca. 150.000,- €
Alternative 2:
Abbruch und Neubau als Sichtbetonwand
Kosten: ca. 187.000,- €
Empfehlung vom
Ausschuss:
regelmäßiges Verschlämmen im Abstand von ca. 2 Jahren (Kosten: ca. 2.000,- €)
Mauer Nordseite ("alter Teil"):
Beschreibung:
Alter: ca. 30 Jahre
letzte "Sanierung" vor ca. 5 Jahren
Länge: ca. 45 m
Problematik: Grabsteine stehen sehr nahe an der Umfassungsmauer
Material:
Betonsteine mit Putzlage
Abdeckung aus Betonstein
Schadensbild:
Abfallen des Putzes bzw. der Farbe aufgrund einer (völligen) Durchnässung der Mauer
Sanierungsvorschlag:
Alternative 1:
Abbruch und Neubau als Sichtbetonwand
Kosten: ca. 55.000,- €
Alternative 2:
Putzsanierung mit Abdichtung
(Aufgrund der beengten Platzverhältnisse - Lage der Gräber mit geringem oder keinem Abstand zur Mauer - ist dieser Lösungsansatz schwierig und nicht voraussichtlich nicht durchgängig umsetzbar)
Kosten: ca. 30.000,- €
Empfehlung vom Ausschuss:
Entfernen der obersten Putzlage, natürliches Austrocknen der Wand und anschließendes Aufbringen eines Sanierputzes (evtl. auch nur kalken)
Mauer Nordseite ("alter Teil") und Ostseite:
Beschreibung:
Alter: ca. 30 Jahre
Länge: ca. 130 m
Material:
Betonsäulen und Betonfundament (teilweise sichtbar)
Ausmauerung und Abdeckung mit Klinkersteinen
Schadensbild:
Herausbrechen der Fugen
Lockerung der oberen Klinkerlage
Starke Vermoosung der Abdeckung
Sanierungsvorschlag:
Entfernen von Graffitis, Moos etc.
Nacharbeiten der Fugen
Befestigung von losen Klinkern
Hydrophobieren (evtl. nur der Abdeckungssteine)
Kosten ca. 20.000,- €
Empfehlung vom Ausschuss:
Sanierung wie vorgeschlagen
"Mittelwand" (ehemalige Umfassungsmauer)
Beschreibung:
Alter nicht bekannt
Länge ca. 35 m
Material:
Ziegelsteine mit Putzlage
Abdeckung Biberschwanz auf Mörtelbett
Schadensbild:
schadhafte Abdeckung
Empfehlung vom Ausschuss:
Sanierungsvorschlag:
Alternative 1:
Abbruch
Kosten: ca. 12.000,- €
Alternative 2:
Sanierung (insbesondere der Abdeckung) und Malerarbeiten
Kosten: derzeit nicht bekannt
Beschluss
Für die einzelnen Mauerteile werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Mauer Westseite:
Schadhafte Stellen insbesondere an der Innenseite werden - soweit möglich - ausgebessert.
Mauer wird innen und außen alle 1 bis 2 Jahre verschlämmt.
Mauer Nordseite ("alter Teil"):
Nach Entfernen der (obersten) Lage innen - soweit möglich - und außen wird die Mauer befristet ohne Putz belassen. Anschließend wird an einer Stelle probeweise ein geeigneter Putz aufgetragen. Falls sich dieser Putz als geeignet erweist, wird dieser an der gesamten Mauer aufgetragen werden.
Mauer Nordseite ("alter Teil") und Ostseite:
Die betreffenden Bereiche werden gereinigt und im Abdeckungsbereich hydrophobiert Fehlerhafte Steine werden ersetzt und die ausfallenden Fugen werden nachgearbeitet.
"Mittelwand" (ehemalige Umfassungsmauer)
Diese Mauer wird möglichst vollständig oder bis auf einen Sockel (Höhenangabe)
abgetragen.
Die Kosten werden in den Haushalt 2017 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
22.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über die Inbetriebnahme der Alto Hotspots in den ausgewählten öffentlichen Gebäuden und am Marktplatz.
Datenstand vom 28.11.2016 08:22 Uhr