Datum: 29.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025, Stellenplan 2025 und Finanzplan 2024 - 2028
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Von der Kämmerei wird der Entwurf des Haushaltsplans 2025 und des Finanzplans 2024 - 2028 und vom geschäftsleitenden Beamten der Entwurf des Stellenplans 2025 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.
Beschluss 1
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Anschlussziffern aufgestellt:
Haushaltssatzung des Marktes Altomünster
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.703.800,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.394.900,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.822.132,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Es wird auf die Steuersätze (Hebesätze) laut aktuell gültiger Fassung der gemeindlichen Hebesatzsatzung verwiesen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stellenplan 2025 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Dem Entwurf des Finanzplans 2024 - 2028 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2025 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Gründung einer Gesellschaft (GmbH & Co.KG) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –versorgung aus Windenergie
- Der Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG (im Folgenden „GmbH & Co. KG“), an welcher der Markt Altomünster mittelbar über das Kommunalunternehmen AltoPower, Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster, Anstalt des öffentlichen Rechts des Marktes Altomünster (im Folgenden „KU AltoPower“) beteiligt sein wird, wird zugestimmt.
Das KU AltoPower und die Stadtwerke München GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 121920 (im Folgenden „SWM“), werden die GmbH & Co. KG gemeinsam gründen und alleinige Kommanditisten mit einer Beteiligung i. H. v. jeweils 50 % am Festkapital sein.
Ferner wird eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der SWM als Komplementärin die persönliche Haftung in der GmbH & Co.KG übernehmen.
Der Vorstand des KU AltoPower wird ermächtigt und beauftragt, den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag zu unterzeichnen.
Der Vorstand des KU AltoPower wird ermächtigt und beauftragt, den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen.
- Der Erste Bürgermeister des Marktes Altomünster sowie der Vorstand des KU AltoPower werden ermächtigt, alle sonstigen für die Gründung der GmbH & Co. KG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.
- Der Einzahlung der Kommanditeinlage sowie der Pflichteinlage in Höhe der anteiligen Eigenkapitalquote durch das KU AltoPower wird zugestimmt.
Die Höhe der Einlagen bemisst sich anteilig auf Grundlage des über die Projektlaufzeit bestehenden gesamten Investitionsvolumens von ca. Mio. 60 €. Auf der Grundlage einer Beteiligung von 50 % des KUAltoPower an der GmbH & Co.KG und einer Eigenkapitalquote von 20% ergibt sich eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von bis zu Mio. 6 €. Die Einzelheiten zur Höhe und zum Zeitpunkt der Einzahlungsverpflichtungen ergeben sich aus dem Zahlungsplan, der unter Berücksichtigung dieser Prämissen zu erstellen ist.
- Der Gemeinderat erklärt sich mit bloß redaktionellen Änderungen sowie mit Änderungen von Regelungen, die die wirtschaftlichen Parameter des Projekts nicht beeinflussen, einverstanden, insbesondere falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.
- Der Verwaltungsrat des KU AltoPower wird angewiesen, einen inhaltsgleichen Beschluss zu fassen.
TOP 2 Wohn- und Gewerbegebäude Bahnhofstraße 25; Festlegen des weiteren Vorgehens nach
Der Überflutung des Kellers und bei der Sanierung im Übrigen
Das notdürftige Sanierungskonzept wird auf die Umsetzung der Maßnahmen Heizung und Obergeschoßwohnung (Balkon) reduziert und im reduzierten Umfang trotz derzeit nicht eingeplanter Haushaltsmittel umgesetzt.
TOP 3 Festlegen der Vertragsstrafe für ein Grundstück im Baulandmodell
- Nach Eingang des Geldbetrages wird der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts für beide Grundstücke zugestimmt.
Datenstand vom 05.05.2025 10:23 Uhr