Datum: 25.07.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
1. Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg; Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Im Jahr 2012 wurde südlich von Lichtenberg eine Freiflächenfotovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 3,7 ha und einer Ausbaugröße von 1536,15 kWp errichtet (vgl. Luftbild).
Am 18.07.2017 ging beim Markt Altomünster ein Antrag auf Erweiterung dieser bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage ein.
Die Erweiterung mit eine Ausbaugröße von 749,9kWp ist südwestlich der bisherigen Anlage auf einer Teilfläche von ca. 1 ha des Grundstückes Flurnummer 255 der Gemarkung Hohenzell (im Lageplan rot umrandet) vorgesehen.
Bei der Flurnummer 255 Tfl. handelt es sich um eine wiederverfüllte bzw. zu verfüllende Kiessandgrube, die nach Angaben des Antragstellers eine sogenannte Konversionsfläche entsprechend des Erneuerbaren Energiegesetzes darstellt.
Für die Erweiterung dieser Anlage bedarf es einer Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil II und der Änderung des bisherigen Bebauungsplanes Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“.
Beschluss
Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes unterzeichnet,
und
für das Grundstück Flurnummer 255 Tfl. der Gemarkung Hohenzell.
Die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil II erhält die Bezeichnung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 1. Änderung“.
Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung "Lichtenberg Nr. 1 Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage, 1. Änderung.“
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsb
üro Brugger, Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga; Zuschussantrag des F.C. Pipinsried e.V.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Der F.C. Pipinsried e.V. hat im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga und der Lizenzerteilung die nachstehende Maßnahmen durchgeführt:
- Errichtung eines Parkplatzes an der Westseite des Sportgeländes (ca. 78.500,- €)
- Durchführen von Maßnahmen im Stadion (Errichtung eines Gästeblocks, Bestuhlung der Tribüne, Ballfanggitters, Rundumbande und WC Container (ca. 54.000,- €
- Planungskosten (Sicherheitskonzept, Immiss
ionsschutzgutachten) (ca. 13.500,- €)
Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von ca. 146.000,- € geschätzt.
Für diese Maßnahmen wurde mit Schreiben vom 22.06.2017 eine entsprechende Förderung beantragt.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungsunterlagen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen, "Eigenmaterialbereitstellung" und Planungskosten werden nicht gefördert.
Daraus errechnet sich folgender Förderbetrag für "Erstinvestition/Neubeschaffung":
132.000,- € x 20% = 26.400,- €
Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen:
Maximalförderbetrag: 28.800,- €
Der vorgezogene Beginn der Durchführung der Maßnahmen vor der Behandlung des Zuschussantrags im Gemeinderat wurde mit dem Ersten Bürgermeister abgesprochen.
Beschluss
1. Die Planungskosten werden grundsätzlich nicht als förderfähig anerkannt.
2. Der F.C. Pipinsried e.V. erhält für die im Zusammenhang mit dem Aufstieg in die Regionalliga und der Lizenzerteilung durchgeführten Maßnahmen eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 28.800,- €.
3. Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
3. Pachtvertrag über den Betrieb einer Eisdiele; Änderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Mit Gabrielle Deon besteht seit 01.12.2014 ein Pachtvertrag zur Überlassung von Räumlichkeiten im neuen Rathaus zum Betrieb einer Eisdiele.
Im Rahmen dieses Vertrages wurde auch eine Freifläche an der Westseite des neuen Rathauses zum Aufstellen von Tischen und Stühlen ohne feste Überdachung mit einer Fläche von ca. 45 m² überlassen.
in § 13 wurde geregelt, dass der der Pächter auf dieser Freifläche in der Zeit vom 01.02. bis 15.11. auf seine Kosten eine feststehende Terrasse errichten und für diesen Zeitraum bestehen lassen kann. Für den Zeitraum vom 16.11. bis 31.01. ist die Terrasse auf Kosten des Pächters abzubauen und in einer geeigneten Örtlichkeit des Pächters zu lagern.
Mit Schreiben vom 11.07.2017 hat der Pächter mitgeteilt, dass er die Terrasse das ganze Jahr über stehen lassen und den Pachtvertrag in diesem Punkt ändern möchte.
Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich am Standplatz der Terrasse beim jährlichen Christkindlmarkt entsprechende Stände von langjährigen Teilnehmern (Kolpingfamilie Altomünster und Kindergarten Oberzeitlbach) befinden, die umverlagert werden müssen, jedoch die Terrasse auch in den programmatischen Ablauf des Christkindlmarkts eingebunden werden kann.
Beschluss
Die Entscheidung über die Änderung des Pachtvertrags wird zurückgestellt bis die Situation der Standplätze am Christkindlmarkt ausreichend geklärt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
zum Seitenanfang
4. Bestellung von Sandra Schechner zur weiteren Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Altomünster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Beim Markt Altomünster sind derzeit drei Personen als Standesbeamte/innen bestellt. Dazu zählen neben der Leiterin des Standesamts Sandra Schaffer auch Steffi Winzinger und der Kämmerer Michael Eggendinger, wobei letztgenannter jedoch aufgrund der weiteren Aufgabenbereiche nicht das Tagesgeschäft ausübt, sondern insbesondere im Bereich der Trauungen tätig ist.
Um einen reibungslosen Ablauf im Standesamt insbesondere im Krankheits- und Urlaubsfall zu gewährleisten und einen eingearbeiteten Ersatz nach dem anvisierten Ausscheiden von Michael Eggendinger Mitte 2019 vorweisen zu können, ist es erforderlich eine weitere Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Altomünster zu bestellen.
Die Mitarbeiterin im Bürgerbüro Sandra Schechner hat im Mai 2017 einen entsprechenden
Einführungslehrgang bei der Bayerischen Verwaltungsschule besucht und leistet derzeit die erforderliche Einarbeitungszeit von 3 Monaten (von 01.06.2017 bis 31.08.2017) im Standesamt Altomünster ab.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) kann Sandra Schechner mit Wirkung vom 01.09.2017 zur Standesbeamtin bestellt werden.
Beschluss
Sandra Schechner wird mit Wirkung vom 01.09.2017 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Altomünster bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister informiert über
- das Sommerfest des Helferkreises Asyl am 12.08.2017,
- die Erweiterung der Mobilfunkanlage auf dem Anwesen Am Vogelgarten 2,
- die Beschilderung im Rahmen der Regionalligaaktivitäten
des FC Pipinsried.
zum Seitenanfang
6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2017 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1: Erwerb eines Grundstücks in der Gemarkung Altomünster; Genehmigung
1. Die Urkunde des Notars Dr. Johann Mayr in Dachau vom 13.06.2017 – Urkunde Num-
mer M 1899/2017 – wird genehmigt.
2. Die Kaufpreiszahlung als überplanmäßige Ausgabe nach Art. 66 GO wird genehmigt.
TOP 2 Erwerb eines Grundstü
cks in der Gemarkung Stumpfenbach; Genehmigung
Die Urkunde des Notars Dr. Thomas Kilian in Aichach vom 14.06.2017 – Urkunde Nummer 1048K/2017 – wird genehmigt.
Datenstand vom 28.07.2017 10:17 Uhr