Datum: 20.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorlage der Jahresrechnung 2017
2 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018, Stellenplan 2018 und Finanzplan 2017 - 2021
3 Bauleitplanung Plixenried; Aufstellungsbeschluss
4 Bauleitplanung Pipinsried "An der äußeren Unteren Hauptstraße"; Änderung der Verfahrensart
5 Bauleitplanung Altomünster "An der Leopold-Schwaiger-Straße"; Änderung der Verfahrensart
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.02.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Vorlage der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Kämmerer erläuterte die Rechnungsergebnisse des Jahres 2017 anhand des Rechenschaftsberichtes (siehe Anlage im RIS).


Die Jahresrechnung 2017 schließt wie folgt ab:

Feststellung des Soll-Ergebnisses


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Ausgaben
14.845.041,77
7.233.210,19
22.078.251,96




Soll-Einnahmen
14.848.219,49 €
7.234.374,98 €
22.082.594,47 €
./. Abgang alter KER
3.177,72 €
1.164,79 €
4.342,51 €
ber. Soll-Einnahmen
14.845.041,77
7.233.210,19
22.078.251,96




Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.895.814,80 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
1.110.332,46 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
2.533.465,90 €


Feststellung des Ist-Ergebnisses



Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
14.803.730,03 €
7.247.895,87 €
22.051.625,90 €
Ist-Ausgaben
14.934.475,85 €
7.321.439,29 €
22.255.915,14 €
Ist-Fehlbetrag (KER)
-130.745,82
-73.543,42
-204.289,24

Beschluss

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018, Stellenplan 2018 und Finanzplan 2017 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Vom Kämmerer wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2018, des Stellenplans 2018 und des Finanzplans 2017 - 2021 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.

Gegen den vorgelegten Entwurf wurden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss 1

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der  Haushaltsplan mit den darin  enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufgestellt.

Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende

Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                €   15.144.300,00
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                €     6.345.300,00
ab.

                                               § 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  €  1.500.000,00 festgesetzt.

                                               § 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
2.000.000,00 € festgesetzt.
                                               § 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                370 v.H.
    für die Grundstücke (B)                                                        330 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                310 v.H.

                                               § 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  €  1.500.000,00 festgesetzt.

                                               § 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stellenplan 2018 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem vorgelegten Entwurf des Finanzplanes 2017 – 2021 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung Plixenried; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 693 und 694/3 der Gemarkung Hohenzell liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung von vier Wohngebäuden vor (vgl. blaue Markierung).
Es wird vorgeschlagen im Zusammenhang mit dieser Bauleitplanung auch eine Teilfläche südlich der Straße im Anschluss an die bestehende Bebauung zu überplanen (vgl. rote Markierung).




Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 693, 694/3, 779 Tfl. und 825/5 Tfl. der Gemarkung Hohenzell unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.

2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Plixenried Nr. 2 „Westlich von Langengern“.

3.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro Obeser beauftragt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung Pipinsried "An der äußeren Unteren Hauptstraße"; Änderung der Verfahrensart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2017 wurde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für ein Grundstück am südöstlichen Ortsrand von Pipinsried (Flurnummer 489 Tfl. der Gemarkung Pipinsried) beschlossen (vgl. Markierung).


Aufgrund des kürzlich neu eingeführten § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.

Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2017 für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Pipinsried „An der äußeren Unteren Hauptstraße“ wird aufgehoben.

2.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 489 Tfl. und 307 Tfl. der Gemarkung Pipinsried unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Pipinsried Nr. 6 „An der äußeren U nteren Hauptstraße“.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauleitplanung Altomünster "An der Leopold-Schwaiger-Straße"; Änderung der Verfahrensart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 05.12.2017 wurde eine Änderung der 1. Änderung und 1. Erweiterung der Ortsrandsatzung „Altomünster-Ost – An der Leopold-Schwaiger-Straße“ beschlossen (vgl. Markierung).


Aufgrund des kürzlich neu eingeführten § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Änderungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.

Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Änderungsbeschluss vom 05.12..2017 für die 2. Änderung der Ortsrandsatzung „Altomünster-Ost – An der Leopold-Schwaiger-Straße“ wird aufgehoben.

2.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 218/1, 218/10, 218/8 Tfl., 220/2, 220/3, 220/4, 220/5, 220/6, 220/8 und 220 der Gemarkung Altomünster unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Altomünster Nr. 46 „Östliche Leopold-Schwaiger-Straße“.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der geschäftsleitende Beamte berichtet über die Mitteilung des "Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck" zur Erhöhung der Vorhaltung der rettungsdienstlichen Versorgung im Einsatzgebiet des Akkon Altomünster 71/1. Der dort stationierte RTW wird ab 01.03.2018 im Rahmen eines Probebetriebes täglich von 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr betriebsbereit vorgehalten.

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.02.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 „Gewerbegebiet Falteräcker“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB übertragen.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

TOP 2
Umbau und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 3 Altomünster Weiherwiesengraben; Vergabe der Maßnahme

Der Auftrag wird im ausgeschriebenen Umfang an die Firma Schweiger, Altomünster, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 365.032,50 € vergeben.

TOP 3
Sanierung von Abwasserkanälen; Vergabe der Befahrungsleistungen (Teil 2)

Der Auftrag wird im ausgeschriebenen Umfang an die Firma Weißenhorn, Königsbrunn, zu einem Brutto-Angebotspreis von 87.111,11 € vergeben.


TOP 4
Sanierung von Straßen im Gemeindebereich Altomünster; Festlegen des Umfangs und Vergabe der Maßnahmen

Die Aufträge für oben genannte Maßnahmen werden an die Firma Schweiger, Schmelchen, vergeben.

TOP 5
Erwerb von Grundstücken im vorgesehenen „Gewerbegebiet Falteräcker“; Genehmigung der Urkunden

Die Urkunden des Notars Dr. Thomas Kilian in Aichach vom 14.02.2018 – URNr. 208 K/2018 und URNr. 209 K/2018 werden genehmigt.


Datenstand vom 23.04.2018 09:50 Uhr