Datum: 24.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Konstruktion und Gestaltung des Anbaus, Anforderungen der Statik und Denkmalpflege, Kostenberechnung und weiteres Vorgehen
2 Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2018 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
3 Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Hohenzell Nr. 8 "Adelsbrand" und Übertragung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
4 Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 1. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg" und Bebauungsplan Lichtenberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage, 1. Änderung "; Billigung
5 Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen; Beschluss zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und Aufstellung eines Bebauungsplanes
6 Bauleitplanung Wollomoos "An der Bergstraße"; Änderung der Verfahrensart
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2018

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Konstruktion und Gestaltung des Anbaus, Anforderungen der Statik und Denkmalpflege, Kostenberechnung und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Arbeitskreis unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters Anton Kerle hat sich in zwei weiteren Sitzungen am
       27.03.2018
       10.04.2018
mit weiteren Details zur Sanierung des Gebäude Schultreppe 4 auseinandergesetzt.

Die Einzelheiten der Ergebnisse aus den Arbeitskreissitzungen können vorab den beiliegenden Aktennotizen mit Anlagen entnommen werden. Die Planunterlagen werden zusätzlich in das RIS eingestellt.
Ergänzend erfolgt eine Vorstellung und Erläuterung in der Sitzung.

Im Bereich der Elektroplanung wurde im Nachgang zu der Arbeitskreissitzung vom 27.03.2018 in Absprache mit dem planenden Büro Bamberger eine weitere Reduzierung auf einen aktuellen neuen Kostenstand (Basis = Kostenberechnung) in Höhe von 222.421,41 € erarbeitet.
Dieser Betrag beinhaltet noch den Posten "Unvorhergesehenes" in Höhe von 7.140,- € (inkl. MwSt.).

Die Grundrisse der einzelnen Geschoße haben sich gegenüber der in der Sitzung vom 27.02.2018 beschlossenen Fassung nicht verändert, sodass von einer erneuten Vorlage dieser (Grundriss-) Planunterlagen abgesehen wurde.
Diese können jedoch bei Bedarf gern in der Sitzung vorgestellt werden.        

Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenberechnung schließt aktuell mit einem Betrag in Höhe von 2.040.000,- € und wird derzeit noch überarbeitet. Es erfolgt ein Versand der überarbeiteten Fassung per Mail am Montag, den 23.04.2018.

Beschluss 1

1.        Mit der Konstruktion und Gestaltung des Anbaus (vgl. Planunterlagen Stand 10.04.2018) besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Den Vorgaben zur Statik und der vom Arbeitskreis vorgeschlagenen Vorgehensweise (vgl. Planunterlagen Tragwerk Stand 06.03 .2018) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Die Anforderungen von Seiten der Denkmalpflege und die daraus resultierenden Maßnahmen werden umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.        Die Kostenberechnung, insbesondere im Bereich der Elektroplanung, wird in der vorgelegten Fassung akzeptiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 5

5.        Die Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4 wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte im beschriebenen Umfang weitergeführt. Als nächster Schritt werden die Unterlagen für die Genehmigung ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2018 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2018/19 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten am 8. März 2018 statt.

Aufgrund der in den Kindertageseinrichtung verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 16.04.2018 für den Zeitraum ab September 2018 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar.
Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2018 erfahrungsgemäß im geringen Umfang zu erwarten.


AWO Kinderhaus Regenbogen - Krippe

Verfügbare Plätze ab 09/2018        45   


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2018)

42 Kinder
3

Abgänger in den Kindergarten        18 Kinder
Bestandskinder                        24 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2018
10 Kinder
34 Kinder
11


Altersstruktur zum 09/2018

0 Jahre
1 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
3  Kind
9 Kinder
22 Kinder
0 Kinder







Buchungszeiten zum 09/2018


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
1 Kinder
4 h bis   5 h
+
1 Kinder
5 h bis   6 h
+
8 Kinder
6 h bis   7 h
+
10 Kinder
7 h bis   8 h
+
5 Kinder
8 h bis   9 h
+
6 Kinder
9 h bis 10 h
+
3 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2018        
       Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
       Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr




Kindergarten Wollomoos

Verfügbaren Plätze ab 09/2018         25



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2018)

22 Kinder
3

Abgänger in die Schule          9 Kinder
Bestandskinder        13 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2018
6 Kinder
19 Kinder
6
                       

Altersstruktur zum 09/2018

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
4 Kinder
3 Kinder
4 Kinder
8 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2018


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
18 Kinder
5 h bis   6 h
+
  1 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2018
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2018 
       4 Unter-Dreijährige Kinder (3. Geburtstag in 10/2018, 12/2018, 02/2019)




Kindergarten Pipinsried

Verfügbaren Plätze ab 09/2018         25



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2018)

21 Kinder
4

Abgänger
  in die Schule          7 Kinder
  an anderen Kindergarten          2 Kinder
Bestandskinder        12 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2018
4 Kinder
16 Kinder
9
ab 01/2019
1 Kind
17 Kinder
8
ab 02/2019
1 Kind
18 Kinder
7


Altersstruktur zum 09/2018

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
1 Kind
2 Kinder
7 Kinder
6 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2018


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
13 Kinder
5 h bis   6 h
+
  3 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2018
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
       Es finden derzeit Überlegungen statt, die Öffnungszeiten bis14.00 Uhr zu verlängern.


Besonderheiten zum 09/2018 
       1 Unter-Dreijähriges Kind (3. Geburtstag in 11/2018)



Kindergarten Oberzeitlbach

Verfügbaren Plätze ab 09/2018         50



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/18)

50 Kinder
0


Abgänger in die Schule                15 Kinder
Bestandskinder                        35 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2018
14 Kinder
49 Kinder
1
ab 01/2019
1 Kinder
50 Kinder
0
                       

Altersstruktur zum 09/2018

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
3 Kinder
12 Kinder
14 Kinder
20 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2018


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
18 Kinder
5 h bis   6 h
+
10 Kinder
6 h bis   7 h
+
10 Kinder
7 h bis   8 h
+
  3 Kinder
8 h bis   9 h
+
  6 Kinder
9 h bis 10 h
+
  2 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2018 
       07.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2018 
       3 Migrationskinder
       3 Unter-Dreijährige Kinder        (3. Geburtstag in 10/2018, 11/2018)
       4 Kinder konnten bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden



Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche

Verfügbaren Plätze ab 09/2018         75


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2018)

76 Kinder
- 1

Abgänger in die Schule        27 Kinder
Bestandskinder                49 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2018
26 Kinder
75 Kinder
0
ab 03/2019
  1 Kind
76 Kinder
- 1


Altersstruktur zum 09/2018

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
6 Kinder
24 Kinder
16 Kinder
29 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2018


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
14 Kinder
5 h bis   6 h
+
14 Kinder
6 h bis   7 h
+
25 Kinder
7 h bis   8 h
+
17 Kinder
8 h bis   9 h
+
3 Kinder  
9 h bis 10 h
+
2 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2018 
       07.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2018         
       8 Migrationskinder
       6 Unter-Dreijährige (3. Geburtstag in 10/2018, 11/2018, 12/2018 und 1/2019)
       15 Kinder konnten bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden



AWO Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten

Verfügbaren Plätze ab 09/2017         65
Verfügbaren Plätze ab 09/2018        52 (Erläuterung erfolgt durch den Betreiber in der Sitzung)


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2018)

65 Kinder
0

Abgänger in die Schule        18 Kinder
Bestandskinder                47 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2018
5 Kinder
52 Kinder
0
               
       
Altersstruktur zum 9/2018

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre   
1 Kind
4 Kinder
14 Kinder
30 Kinder
3 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2018


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
1 Kind
4 h bis   5 h
+
1 Kind
5 h bis   6 h
+
8 Kinder
6 h bis   7 h
+
11 Kinder
7 h bis   8 h
+
12 Kinder
8 h bis   9 h
+
12 Kinder  
9 h bis 10 h
+
7 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2018        
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2018         
       1 Unter-Dreijähriges (3. Geburtstag in 09/2018 )
       8 Migrationskinder
       13 Integrationskinder



Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 04/2018
                                                                       
Waldkindergarten Erdweg                                  8 Kinder
Kindergarten Biberbande Markt Indersdorf                  1 Kind
Montessori-Kinderhaus Arnbach                          1 Kind
Kindertagesstätte Haus Benjamin Schönbrunn          1 Kind
Flohkiste Garching                                          1 Kind
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern                  2 Kinder
Hort Grunertshofen                                          1 Kind
Kath. Kindergarten St.-Stephan, Hilgertshausen          1 Kind
Denk mit Zwerge Schwabhausen                          1 Kind

Gesamt                                                            17 Kinder




Situation bei der Schülerbetreuung                        

Aktuelle Kinderzahl            89 Kinder

Abgänger        23 Kinder
Bestandskinder                66 Kinder

Neuanmeldungen                22 Kinder        

Es handelt sich hierbei um keine endgültigen Zahlen, da die An- und Rückmeldefrist noch bis zum 30.04.2018 läuft, und derzeit noch offen ist, ob in der 1. Jahrgangsstufe eine Ganztagesklasse entsteht oder nicht.

Öffnungszeiten zum 09/2018 
       11.00 Uhr bis 17.00 Uhr        an Schultagen
07.30 Uhr bis 16.30 Uhr        in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen))











Grund- und Mittelschule Altomünster

Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung

Jahrgangs-
stufe
 
Schülerstand (Prognose aus den Geburtenzahlen)

2017/2018
(=lfd. Schuljahr)
davon Schüler mit Migrations-hintergrund
Kl
2018/2019
Kl
2019/2020
Kl
2020/2021
Kl
2021/2022
Kl
2022/2023
Kl
1
69
7

90

115

74

92

95

2
100
7

69

90

115

74

92

3
73
8

100

69

90

115

74

4
80
10

73

10

69

90

115

Summe 1 - 4
322
32
14
332
13
374
14
348
15
371
15
376
15
 












 
5
36
5
2
35
2
36
2
35
2
34
2
36
2
6
17
3
1
37
2
36
2
37
2
36
2
35
2
7
24
1
2
18
1
37
2
36
2
37
2
36
2
8
29
5
2
25
1
19
1
38
2
37
2
38
2
9
22
5
1
30
1
26
1
19
1
39
2
38
2
Summe 5 - 9
128
19
8
144
7
153
8
165
9
182
10
182
10
 












 
Summe 1-9
450
50
22
476
20
527
22
513
24
553
25
558
25

Historie zu den Schülerzahlen        

Schuljahr
Grundschule
Mittelschule
Summe
2011/12
314
159
473
2012/13
289
159
448
2013/14
293
158
451
2014/15
278
154
432
2015/16
304
153
457
2016/17
332
139
471
2017/18
322
128
450

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3. Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Hohenzell Nr. 8 "Adelsbrand" und Übertragung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Im Baugebiet Hohenzell Nr. 8 "Adelsbrand" ist neben dem Markt Altomünster noch ein weiterer Grundstückseigentümer vertreten. Da die Grundstücke im jetzigen Zuschnitt nicht den zukünftigen Bauparzellen entsprechen, ist eine Neuordnung der Grundstückssituation durch ein Umlegungsverfahren erforderlich.

Nach § 45 BauGB können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch eine Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 BauGB).

Für die Durchführung der Umlegung gibt es zwei Varianten:

Alternative 1:
Durchführung der Umlegung durch den Markt Altomünster und damit Bildung eines Umlegungsausschusses

Alternative 2:
Übertragen der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau (ADBV Dachau)

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Alternative 2 zu wählen, da dies insbesondere aus zeitlichen Gründen einen deutlichen Vorteil bringt, ohne dass der Markt Altomünster ein geringeres Maß an Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei der Zuteilung der neuen Grundstücke) hat.

Finanzielle Auswirkungen

Vom ADBV Dachau wurden aufgrund des aktuellen Bebauungsplanentwurfs und den derzeit geltenden Gebührenordnungen die Kosten für die Durchführung der Umlegung ermittelt:

       Alternative 1:                ca.   9.400,- €
               Alternative 2:                ca. 13.000,- €

Der finanzielle Mehraufwand bei der Übertragung beträgt 3.600,- €. Dies relativiert sich jedoch wieder durch entsprechend geringere Aufwendungen bei den gemeindeinternen Verwaltungskosten.

Hierzu kommen bei beiden Alternativen noch jeweils die Kosten für das Abmarkungsmaterial, die Feldgeschworenen und für amtliche Bekanntmachungen. Gegebenenfalls können noch Kosten für Sachverständige, Kosten für Gutachten, Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Kosten für ein Widerspruchsverfahren, Kosten für sonstige Leistungen, die nicht durch die Verfahrenskosten abgedeckt sind oder Gebühren für die Änderung des Umlegungsplanes entstehen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat ordnet für das Baugebiet Hohenzell Nr. 8 "Adelsbrand" die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.

2.        Für das Baugebiet Hohenzell Nr. 8 "Adelsbrand" wird die Durchführung der Umlegung auf das ADBV Dachau übertragen.

3.        Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem ADBV Dachau zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 1. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg" und Bebauungsplan Lichtenberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage, 1. Änderung "; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 25.07.2017 beschloss der Gemeinderat die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II für die „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaik-anlage südlich von Lichtenberg“ und die Änderung des Bebauungsplanes Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“ für eine Fläche von ca. 3,7 ha.

Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger jeweils einen Entwurf ausgearbeitet.
Dabei wurde die Fläche für die Errichtung der Solarmodule auf 11.818 m² reduziert. Dies führt zu einer Ausbaugröße von 750 kWp.

                                                                                       Übersichtsplan


                                                                         Detail des Änderungsbereichs

Beschluss

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 1. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg“ und der Bebauungsplan Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage; 1. Änderung“ werden jeweils in der Fassung vom 24.04.2018 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen; Beschluss zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und Aufstellung eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Am 26.03.2018 ging beim Markt Altomünster ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen auf einer Fläche von ca. 1,5 ha und einer Ausbaugröße von max. 750 kWp ein.

Die betreffende Fläche ist im Lageplan blau umrandet:

Eine Einspeisezusage des Netzbetreibers liegt bereits vor.

Für die Errichtung des Vorhabens bedarf es einer Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
  • die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitung sbereich I
und
  • die Aufstellung eines Bebauungsplanes
für das Grundstück Flurnummer 1147 Tfl. der Gemarkung Stumpfenbach.

2.
Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage.

4.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Bauleitplanung Wollomoos "An der Bergstraße"; Änderung der Verfahrensart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.07.2013 wurde die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für einen Bereich nördlich der Bergstraße von Wollomoos beschlossen.




Aufgrund des kürzlich neu eingeführten § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.

Für die Innenbereichssatzung wären Ausgleichsflächen erforderlich, die in dem Verfahren nach § 13 b BauGB dann entfallen.

Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Aufstellungsbeschluss vom 30.07.2013 für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Wollomoos „An der Bergstraße“ wird aufgehoben.

2.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 523 Tfl., 523/33 und 523/22 Tfl. der Gemarkung Wollomoos unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 10 „An der Bergstraße“.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Bürgermeister berichtete über seinen Besuch in unserer Partnergemeinde Nagyvenyim, anlässlich des 70. Geburtstags des dortigen Altbürgermeisters und Ehrenbürgers Pál Rauf und übermittelte dessen Grüße an die Mitglieder des Marktgemeinderates. Er wurde begleitet von Altbürgermeister und Ehrenbürger des Marktes Konrad Wagner und dem Vorsitzenden des Partnerschaftskomitees Wolfgang Grimm

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
Die nachstehenden Personen werden für die Verleihung der Ehrennadel im Rahmen des Ehrenamtsempfangs am 19. April 2018 vorgeschlagen:

       -  Augustin Hofmann, Randolfstr. 4, Randelsried
       -  Josef Hamberger, St.-Nikolaus-Str. 12, Kiemertshofen
TOP 2
Erneuerung bzw. Sanierung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Kellerberg- und Nerbstraße); Vergabe der Maßnahme

Inlinersanierung Nerbstraße:

Der Auftrag wird im ausgeschriebenen Umfang an die Firma Geiger, München, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 99.732,75 € vergeben.

Kanalerneuerung Kellerbergstraße und Einzelsanierungen:

Der Auftrag wird im ausgeschriebenen Umfang an die Firma Schneider, Tandern, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 220.254,86 € vergeben.

TOP 3
Erneuerung der EDV im Rathaus; Vergabe der Maßnahme

Der Auftrag wird zu einem Brutto-Angebotspreis von 58.083,90 € an die Firma Schneller, Pipinsried, vergeben.

TOP 4
Verkauf eines Grundstückes im Baulandmodell

Einer Ausnahme vom Baulandmodell bzgl. der Einheimischeneigenschaft der Erwerber wird nicht zugestimmt.

Das Ankaufsrecht bzgl. des zum Verkauf stehenden Grundstücks wird durch den Markt Altomünster nicht ausgeübt.

Soweit der Kaufvertrag wie von der Eigentümerin angefragt zu Stande kommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € ausgesprochen.

Der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts wird mit einer Treuhandauflage für den Notar zur Freigabe erst nach Eingang der Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € an den Markt Altomünster zugestimmt.
TOP 5
Ta usch von landwirtschaftlichen Grundstücken westlich von Altomünster

Die Urkunde URNr. 371 R/2018 des Notars Armin Riedel vom 12.03.2018 wird genehmigt.


Datenstand vom 03.05.2018 08:37 Uhr