Datum: 25.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jugendarbeit Altomünster; Vorstellen der aktuellen Situation
2 Umsetzung des Abwasserentsorgungskonzepts; Abschlussbericht des planenden Büros
3 Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 2 Altomünster Halmsrieder Graben; Vorstellung der Planung
4 Bestätigung des neuen Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Thalhausen)
5 Beitrags- und Gebührenkalkulation im Abwasserbereich
6 Einrichten einer Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit
7 Feststellung der Jahresrechnung 2018
8 Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Gestaltung der Innentüren
9 Bekanntgabe von Informationen
10 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.05.2019

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Jugendarbeit Altomünster; Vorstellen der aktuellen Situation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der gemeindliche Jugendpfleger Marlon Köhler stellt die aktuelle Situation der öffentlichen Jugendarbeit in Altomünster mit den Schwerpunkten Jugendzentrum und sog. aufsuchende Jugendarbeit vor:

Es bestehen folgende Kernöffnungszeiten
  • Dienstag                von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr                 
  • Freitag                von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr        

In der Regel werden diese Öffnungszeiten am Dienstag bis 21.00 Uhr und am Freitag bis 21.30 Uhr verlängert, wenn eine ausreichende Anzahl an Besuchern anwesend ist.

Im Durchschnitt besuchen ca. 65 bis 75 unterschiedliche Kinder und Jugendliche das Jugendzentrum im Monat (davon 18 bis 25 Mädchen und 8 Kinder aus der Einrichtung Schönbrunn).

An den bekannten  „Hotspots“ treffen sich durchschnittlich 15 Jugendliche.

Der Jugendpfleger legt im Überblick den Umfang seiner Tätigkeiten und den damit verbundenen Stundenaufwand dar.

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2. Umsetzung des Abwasserentsorgungskonzepts; Abschlussbericht des planenden Büros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Für die Umsetzung des Abwasserentsorgungskonzeptes in den Bereichen der
  • „Nord-Ost-Schiene“ mit den Gemeindeteilen
    • Pfaffenhofen
    • Wollomoos
    • Thalhausen
    • Rudersberg
  • „Nord-West-Schiene“ mit den Gemeindeteilen
    • Asbach
    • Randelsried
    • Schmarnzell
    • Pipinsried
  •  „Südschiene“ mit den Gemeindeteilen
    • Röckersberg
    • Plixenried
    • Irchenbrunn,
    • Hohenzell
liegen die geprüften Schlussrechnungen und Zuwendungsbescheide vor.


Ein Vertreter des IB Mayr stellt die geografischen Ausmaße und die Abwicklung der Maßnahme insbesondere aus finanzieller Sicht in der Sitzung vor.




















Übersichtsplan Gemeindegebiet

















Kostenentwicklung

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 2 Altomünster Halmsrieder Graben; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Ein Vertreter des IB Mayr stellt den aktuellen Sachstand der Planungen für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Altomünster HRB 2 am Halmsrieder Bach mit einem Fassungsvolumen von ca. 34.000 m³ vor:

Einzugsgebiet (1,08 km²)



Ziel:        Erreichen eines sog. HQ100-Schutzes

Maßnahmen im Einzelnen:
       Errichtung eines Dammbauwerks mit einer mechanisch gesteuerten Drossel und eines räumlichen Rechens
       Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße auf ein hochwasserfreies Niveau
       Neubau eines Feld- und Waldweges


                                                                                                               Aktuelle Planung






Detail zum Dammbauwerk


Detail zur erforderlichen Straßenerhöhung


Die aktuelle Planung führt dazu, dass südlich der Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - Halmsried und nördlich des Feldweges Teilbareiche von privaten Grundstückslfächen im Einstaufall – abhängig von den Starkregenereignissen überschwmmt werden:


Es ist vorgesehen, die damit verbundenen finanziellen Nachteile durch z.B. Fremdeintragung, Ernteverschlechterung, Ernteausfall etc. im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung - möglichst verbunden mit der Eintragung einer Dienstbarkeit -  zu regeln.


Alternativ zur Inanspruchnahme von privaten Flächen bestehen folgende Möglichkeiten:

Variante 1:        Die bestehende Verrohrung zwischend den südlich der Straße liegenden Flächen und dem Becken wird so umgebaut, dass diese Verrohrung nicht mehr vor dem Damm (= im Becken), sondern nach dem Damm (= außerhalb des Beckens) ausläuft. Dies führt jedoch dazu, dass das Einzugsgebiet verkleinert und damit die Hochwassersicherheit verringert wird.
       Für die Flächen nördlich des Feldwegs ergibt sich hier keine Veränderung.
Von Seiten des IB Mayr wird dieUmsetzung dieser Variante nicht empfohlen.

Variante 2:        Die südlich der Straße liegenden Flächen werden soweit aufgefüllt, dass im Einstaufall keine oder evtl. nur reduzierte Überschwemmung stattfindet. Die damit verbundene Reduzierung des Rückhaltevolumens kann an anderer Stelle geschaffen werden.
       Bei dieser Maßnahme ist mit Mehrkosten in der Höhe von ca. 50.000,- € rechnen.
       Falls auch die nördlich des Feldwegs liegenden Flächen aufgefüllt werden sollen, erhöht sich dieser Ansatz entsprechend.



                                        Bild eines vergleichbaren Bauwerks von der „Landseite“



                                                 Bild eines vergleichbaren Bauwerks von der „Wasserseite“
                                                                                                 ier mit Grobrechen und Weg


Auf einen sog. Grobrechen kann aufgrund eines geringen Baumbestandes im Einzugsbereich des HRB 2 verzichtet werden.








Von Seiten der Verwaltung wird die Errichtung einer Füllstandsanzeige (Pegelstandsmessung) für erforderlich geachtet.

Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

Variante 1        Errichtung einer „einfachen“ Messlatte im Bereich des Drosseleinlaufs



       Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 2.000,- € zu rechnen.


Variante 2        Errichtung einer elektronischen Messeinrichtung im Dammbereich mit Übertragung an die EDV der Verwaltung und Darstellung im Internet


       Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 25.000,- € zu rechnen.

Diese Variante wird aufgrund des entsprechenden Mehrwerts von Seiten der Verwaltung empfohlen

       
Im Zuge der Errichtung des HRB 2 (Halmsrieder Bach) wird vorgeschlagen, auch am HRB 3 (Halmsrieder Bach) eine Füllstandsanzeige zu errichten.

Aufgrund der unterschiedlichen Ausführung beim Drosselzulauf im Vergleich zum HRB 2 kann hier bei der Variante „einfachen“ Messlatte nicht auf die vorbeschriebene Ausführung zurückgegriffen werden.

Es bieten sich folgende Möglichkeiten:

       Variante 1        Messlatte im Becken (Beispielfoto)
       
     
       Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 5.000,- € zu rechnen.


Variante 2        Messlatte an der Dammböschung (Beispielfoto)

     
               Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 7.000,- € zu rechnen.


Variante 3        Errichtung einer elektronischen Messeinrichtung im Dammbereich mit Übertragung an die EDV der Verwaltung und Darstellung im Internet


       Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 25.000,- € zu rechnen.


Von Seiten der Verwaltung wird auch hier empfohlen eine elektronische Messeinrichtung im Dammbereich mit Übertragung an die EDV der Verwaltung und Darstellung im Internet zu errichten.


Für das weitere Vorgehen ist die nachstehende Zeittafel vorgesehen:

       Juli 2019                Fertigstellung der Genehmigungsplanung
                               Beantragung der Genehmigung/Planfeststellung/Förderung

       November 2019        Ausschreibung der Gesamtmaßnahme

       Dezember 2019        Vorliegen der Genehmigung/Planfeststellung und des Förderbescheids
                               
       April 2020                Beginn der Gesamtmaßnahme

       Oktober 2021        Abschluss der Gesamtmaßnahme

Finanzielle Auswirkungen

Eine erste Schätzung der Bruttokosten zeigt folgende Größenordnungen auf:

Technische Maßnahme
  • Honorar                                   190.000,- €
  • Gutachten, Prüfgebühren etc.             40.000,- €
  • Maßnahme                                1.880.000,- €

Landschaftspflegerische Maßnahme
  •        Honorar                                     41.000,- €
  • Maßnahme (inkl. Pflege 5 Jahre)           126.000,- €


Von Seiten des Freistaats Bayern kann eine Förderung in Höhe von bis zu 50% der Kosten erwartet werden.           

Beschluss

  1. Die Planung soll möglichst die Wünsche der Eigentümer der im Ernst fall betroffenen Anliegergrundstücke berücksichtigen.

  1. Mit der vorgelegten Planung und der dazu vorgestellten Variante 1 sowie dem zeitlichen Ablauf besteht Einverständnis.

  1. Als Füllstandsmessung wird bei beiden Hochwasserrückhaltebecken jeweils die „einfache“ Variante 1 realisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bestätigung des neuen Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Thalhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG).

Die Freiwillige Feuerwehr Thalhausen hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 03.06.2019

Herrn Michael Rupprecht-Nemetschek         zum 1. Kommandanten und
Herrn Josef Schormair                         zum 2. Kommandanten

gewählt.

Die gewählten Personen erfüllen die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG.

Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Michael Rupprecht-Nemetschek und Josef Schormair werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thalhausen  bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Beitrags- und Gebührenkalkulation im Abwasserbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 23.06.2015 wurde letztmals der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren auf die Jahre 2016 bis 2019 festgesetzt.
Aufgrund der zwischenzeitlich abgerechneten Baumaßnahmen zum Anschluss der südlichen und nördlichen Ortsteile und der aufgelaufenen Gebührenausgleichsrücklage (Überdeckung von rd. 600.000,- €) ist die Neukalkulation für den anschließenden Zeitraum 2020 bis 2023 erforderlich.

Für die Neufestsetzung der gesplitteten Abwassergebühren ab 01.01.2020 sind folgende Berechnungen erforderlich:
1.        Kalkulation der Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) für die Jahre 2020 bis 2023
2.        Erstellung der Betriebsabrechnungen für die Jahre 2016 bis 2019 (Über- bzw. Unterdeckung Art. 8 Abs. 6 KAG)
3.        Erstellung der endgültigen Betriebsabrechnung für das Jahr 2015

Hierzu wurde ein Kostenangebot von Frau Dipl.-Betriebswirtin und Verwaltungswirtin (FH), Dagmar Suchowski eingeholt, die bereits 2011 und 2015 die Kalkulation der Benutzungsgebühren durchgeführt hat. Frau Suchowski wurde von der Regierung von Oberbayern als öffentlich bestellte und vereidigte Gutachterin für Kalkulation von Beiträgen und Gebühren kommunaler Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen bestellt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen für die Kalkulation weiterhin einen Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG).
Nach § 12 KommHV-Kameralistik soll sich die Verzinsung an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren:
Der Durchschnittssatz aus
den letzten 10 Jahren beträgt 1,7 %
den letzten 20 Jahren beträgt 3,0 %
den letzten 25 Jahren beträgt 4,3 %
aller Kommunaldarlehen für alle Berechnungszeiträume beträgt 2,9 %

Finanzielle Auswirkungen

Das Honorarangebot beläuft sich auf 7.735,00 €.

Beschluss

  1. Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wird der Kalkulationszeitraum wiederum auf 4 Jahre (2020 bis 2023) festgelegt.
  2. Für die Kalkulation ist weiterhin ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG).
  3. Der Auftrag zur Erstellung der angebotenen Kalkulation und Betriebsabrechnungen wird dem Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski zum Angebotspreis von 7.735,00 € erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Einrichten einer Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Empfehlungen für das Obdachlosenwesen als gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (jetzt Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) und des Innern vom 4. Juli 1997 können hier heruntergeladen werden:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96998/true

Im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung wurde über die Einrichtung einer im Landkreis Dachau für alle interessierten Gemeinden als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit im Umfang von 20 Wochenstunden diskutiert.

Als Träger dieser Fachstelle bietet sich das Caritas-Zentrum Markt Indersdorf an (vgl. Präsentation im RIS).

Von Seiten der Verwaltung wird keine deutliche Entlastung durch eine externe Präventivberatung erwartet.

Finanzielle Auswirkungen

Kostenträger dieser Maßnahme sind die an dieser Thematik interessierten Gemeinden. Für den Markt Altomünster ist bei einer Stelle im Umfang von 20 Stunden pro Woche (Mindestumfang) mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 12.000,- € bis 15.000,- € zu rechnen.

Beschluss

An der Einrichtung einer Fa chstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit besteht (derzeit) kein Interesse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gab die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 bekannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Jahresrechnung 2018 geprüft. Die bei der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden erläutert. Im Übrigen ergab die örtliche Prüfung keine Beanstandungen.

Beschluss 1

  1. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters. Er hat deshalb an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Gestaltung der Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die beiden vorhandenen, barocken Innentüren mit Umfassungszarge sind zu sanieren und erhalten im Rahmen der Sanierungsarbeiten ihre Ursprungsfassung wieder.


Foto a lte Tür


Die weiteren erforderlichen Innentüren werden neu hergestellt und sollen sich aus denkmalpflegerischen Gründen von den alten, zu sanierenden Türen unterscheiden.

Von Architektenseite wird vorgeschlagen, einfach gehaltene, glatte, lackierte Türblätter mit Stockzargen zu verwenden.

Alle erforderlichen neuen Türen lassen sich nach der gleichen Systematik ausführen, auch bei unterschiedlichen Einbausituationen wie ungerade Wände, Flachstürze oder Bogen, unebenes Bestandsmauerwerk oder neue Ziegelwand und Trockenbauwand sowie unterschiedliche Anforderungen wie Schallschutz, Bandschutz oder Türen ohne Anforderungen.



Beispielfoto


Aus der Mitte des Gemeinderats wird auf folgendes hingewiesen:
  • Bei allen Türen sind bzgl. der Durchgangsbreite die Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit einzuhalten.
  • Rundbögenabschlusse sind aus Kostengründen nur an den Stellen zu realisieren, bei den der Bestand auch so ausgebildete ist oder ein historische Mauerdurchbruch vorhanden ist.


Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Haustüre am Eingang der Westseite ebenfalls saniert und die Zugangstüre zum Schützenkeller ersetzt wird.


Die Fenster haben je nach Entstehungszeit und Anforderungen verschiedene Ausführungen:
Kastenfenster:




Einfachfenster

Brandschutzfenster (nur an der Südfassade)





Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

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9. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über den Abschluss des Kooperationsvertrages mit dem BRK Kreisverband Dachau bzgl. der Trägerschaft für den Kindergarten Regenbogen.

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über die
  • zusätzliche Sitzung des Gemeinderats am 30.07.2019
  • Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 16.07.2019
  • Besichtigungsmöglichkeit des Anwesens Schultreppe 4 im Rahmen des Tages  des offenen Denkmals am 08.09.2019
  • Vorgesehene Gestaltung des Spielplatzes an der Welfenstraße

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10. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.05 .2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Trägerschaft für den Kindergarten Regenbogen und die Krippe

       Das BRK Dachau erhält die Trägerschaft für das Kinderhaus Regenbogen (Kinderkrippe
       Und Kindergarten) ab dem 01.09.2019.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Trägervertrag zu unterzeichnen.


TOP 2        Sanierung der Fassade am Kindergarten Oberzeitlbach; Vergabe der Arbeiten

Die Malerarbeiten werden an die Firma Martin Oßwald, St.-Martin-Straße, Kleinberghofen zum Bruttoangebotspreis von 41.272,77 € vergeben.


TOP 3        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Zimmererarbeiten

       Die Zimmererarbeiten werden an die Firma Zimmerei Achter GmbH, Hans-Martin-Schleyer-
       Str. 17, Aichach zum Bruttoangebotspreis von 380.663,77 € vergeben.


TOP 4        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Schreinerarbeiten I (Fenster und
       historische Türen)

       Die Schreinerarbeiten werden an die Firma Schreinerei Loder GmbH zum Bruttoangebots-
       preis von 208.283,32 € vergeben.


TOP 5        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Spenglerarbeiten

Die Spenglerarbeiten werden an die Firma Lorenz Sporer GmbH, Rothmundstr. 6, München zum Bruttoangebotspreis von 31.328,89 € vergeben.


TOP 6        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Schreinerarbeiten II (historische
       Bodenbeläge und Treppen)

Die Schreinerarbeiten II werden an die Firma Erwin Wiegerling GmbH, Erlenstraße 12, 83674 Gaißach zum Bruttoangebotspreis von 89.437,04 € vergeben.


TOP 7        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vorgehen beim Wetterschutzdach, Ergebnis von
       weiteren Vergaben und aktueller Kostenstand

       Für das Gerüst mit Wetterschutzdach wird die Ausführung in Variante 2 festgelegt.

Die Ausführungen zur Vergabe der Estricharbeiten, zur Kostenverfolgung und den weiteren Informationen werden zur Kenntnis genommen.

Datenstand vom 02.07.2019 07:10 Uhr