Bebauungsplan „Mertinger Straße"; Billigungsbeschluss mit Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger der sonstigen Belange nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf, vorgestellt durch das Büro OPLA aus Augsburg samt Satzung und Begründung. Ebenso wird die frühzeitige öffentliche Auslegung im Verfahren gemäß § 3 Absatz 1 BauGB des Bebauungsplans „Mertinger Straße“ beschlossen.
Die Öffentlichkeit soll im Rahmen der Bürgerbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der ausgelegten Frist unterrichtet werden und sich zur Planung äußern können.
Im Einzelnen gilt die Planzeichnung vom 23.10.2018; der Geltungsbereich ist hierauf dargestellt.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Mertinger Straße“ tragen.

Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan wird wie folgt beschrieben:
Gemeinde und Gemarkung: Asbach-Bäumenheim
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 122.060 m2 
Das Plangebiet beinhaltet folgende Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1665, 1663/1, 1663/4, 996/4, 996/3, 996/9, 996, 995, 995/1, 995/2, 994, 993, 992, 991, 996/6, sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 990, 997/2 und 1666.
Angrenzende Flurstücke: 996, 1661/11, 1662/2, 1662/8, 1663, 1663/3, 1662/1, 1663/2, 1311, 1671, 989/2, 989/1, 989

Die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt werden, soweit sie von der Planung berührt werden.

Die Verwaltung bzw. das Büro OPLA werden beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Aufstellungs- und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Asbach-Bäumenheim
Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch für den Bereich des Bebauungsplans „Mertinger Straße“.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma GEDA Dechentreiter GmbH und der Verlegung der Mertinger Straße sowie mit allen Anschlussbereichen am südlichen Ortsrand von Asbach-Bäumenheim zu schaffen.
Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Absatz 1 BauGB i.V. mit §4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.01.2019 09:15 Uhr