Bürgerbegehren "Erhalt der Mertinger Straße in der jetzigen Verkehrsführung", Information und Beschlussfassung zur Zulässigkeit über das erneut eingereichte Bürgerbegehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 30.10.2018 ö beschließend 1

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass das Gemeinderatsmitglied Manfred Seel vom zweiten Bürgerbegehren „Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung“ als vertretungsberechtigte Person benannt ist. Der Rat sieht bei der Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eine persönliche Beteiligung des Gemeinderatsmitglieds Seel als gegeben und schließt deshalb das Gemeinderatsmitglied Seel von der Beratung und Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt Bürgerbegehren „Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung“, aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt vom zweiten eingereichten Bürgerbegehren „Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung“ und der durchgeführten Prüfung zur Zulässigkeit durch die Gemeindeverwaltung und dem Rechtsanwalt Guggemos Kenntnis.
Das eingereichte Bürgerbegehren lässt dem Gemeinderat keine Möglichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Mertinger Straße“ und dem dahinterstehenden Willensbildungsprozess die für das Plangebiet erheblichen öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln, zu bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Darin sieht der Gemeinderat einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot des § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches.
Der Gemeinderat beschließt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wegen dem genannten materiellen Fehler.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertretern des Bürgerbegehrens in einem entsprechenden Bescheid die Entscheidung des Gemeinderats mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2019 09:17 Uhr