Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.07.2021 ö beschließend 5

Kurzbericht

Für alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2021 soll ein einheitliches Erfrischungsgeld gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in bar am Wahltag nach Feststellung der Anwesenheit durch die/den Wahlvorsteher-/in oder die jeweilige Stellvertretung.
Abweichend von § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung, wo nur ein Erfrischungsgeld zwischen 25 - 35 € vorgesehen ist, wird für die Wahlhelfer der Gemeinde Aying eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 50 € festgelegt. Dies entspricht auch weitestgehend dem Durchschnittswert im Landkreis München.
Das Erfrischungsgeld bekommen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die am Wahltag eingeteilt sind. Deren Tätigkeiten fallen zudem unter Arbeitszeit und sind zu erfassen.
Neben dem Erfrischungsgeld werden von der Gemeinde noch (nichtalkoholische) Getränke für die Wahlhelfer gestellt.

Beschluss

Allen Wahlhelfern bei der Bundestagswahl 2021 wird (nach Feststellung der Anwesenheit bei der Auszählung) ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € in bar ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.07.2021 08:09 Uhr