Bauantrag 2021/64: Errichtung einer Wohneinheit, Höhenkirchener Straße 2, 85653 Aying


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 6

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt ist die Errichtung einer Wohneinheit in Form eines „Tiny Houses“ im westlichen Grundstücksbereich unmittelbar an der Grundstücksgrenze.
Aus Sicht der Verwaltung wird das Einfügen in die Umgebung kritisch gesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat vertritt ebenfalls diese Auffassung und stellte das gemeindliche Einvernehmen nicht her. Sollte das LRA München anderer Auffassung sein, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung schon jetzt mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Hinweis:
Sollte die Errichtung einer Wohneinheit jedoch durch einen Anbau an den Bestand realisiert werden, stellt der Gemeinderat sein Einvernehmen in Aussicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 09:46 Uhr