Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 12

Kurzbericht

Durch die Änderung des BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) wurde in Bayern nach über 10 Jahren des achtjährigen Gymnasiums wieder das G9 eingeführt, das mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 im Schuljahr 2018/2019 bereits begonnen hat. 
Da entsprechend Art. 83 Abs. 3, Abs. 6 der Bayerischen Verfassung (sog. Konnexitätsprinzip) den Gemeinden und dem Landkreis ein Anspruch auf Ausgleich des Mehraufwands zusteht, müssen neben den Zweckverbänden als Sachaufwandsträger auch alle Gemeinden des Landkreises sowie der Landkreis der bereits ausgearbeiteten Vereinbarung und den dort getroffenen Festlegungen zustimmen. 

Beschluss

  1. Der Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) wird zugestimmt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die vorliegende Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2022 11:00 Uhr