Bebauungsplan Nr. 41 Großhelfendorf, "Gewerbe und Wohnen südlich der Forststraße": Behandlung der Stellungnahmen und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2022 ö beschließend 6

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Aufstellungsverfahrens mit der Behandlung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen befasst und hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Planung wird nun ergänzt und soweit erforderlich angepasst/geändert. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB vorzubereiten sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Vor diesem Verfahrensschritt soll noch ein städtebaulicher Vertrag mit den Eigentümern abgeschlossen werden Neuer Planstand wird das Fassungsdatum vom 07.12.2022 sein

Beschluss

Die Gemeinde hat geprüft, ob über die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise hinaus noch weitere Belange zu berücksichtigen sind, etwa solche, die sich nach Lage der Dinge aufdrängen. Dies ist nach aktueller Sichtweise nicht der Fall. 
Den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kann nach Maßgabe des vorstehenden Vortrages gefolgt werden. Im Übrigen ist eine (nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander) über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 41 „Großhelfendorf, Gewerbe und Wohnen südlich der Forststraße“ sowie der 1. Änderung Flächennutzungsplan jeweils in der Fassung vom 15.05.2021 nicht veranlasst. 

Soweit den Stellungnahmen und Anregungen nicht Rechnung getragen worden ist, werden die erhobenen Anregungen und Bedenken entsprechend der vorstehenden Ausführungen hierdurch zurückgewiesen.
Der Planentwurf des Bebauungsplan Nr. 41 „Großhelfendorf, Gewerbe und Wohnen südlich der Forststraße“ nebst Begründung i.d.F. vom 15.05.2021 sowie die 1. Änderung Flächennutzungsplan wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen und Einzelbeschlüsse überarbeitet und entsprechend ergänzt. Der so geänderte Entwurf und seine Begründung erhalten das Fassungsdatum vom 07.12.2022, und werden vom Gemeinderat hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(Über die Stellungnahmen wurde zuvor jeweils einzeln abgestimmt. Die Ergebnisse sind im ausführlichen Sachvortrag bei den entsprechenden Punkten aufgeführt. )

Datenstand vom 19.01.2023 09:50 Uhr