Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Landtags-/Bezirkswahl 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 13

Kurzbericht

Für alle Wahlhelfer bei der Landtags-/Bezirkswahl 2023 soll ein einheitliches Erfrischungsgeld gezahlt werden (vgl. § 9 Abs. 2 der Landeswahlordnung). Die Auszahlung erfolgt in bar am Wahltag zu Beginn der Auszählung nach Feststellung der Anwesenheit durch die/den Wahlvorsteher-/in oder die jeweilige Stellvertretung. 
Die Aufwandsentschädigung bei der letzten Wahl dieser Art im Jahr 2018 lag bei 60 €.
Die Verwaltung schlägt für die Wahlhelfer der Gemeinde Aying diesmal eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 80 € vor. 
Neben dem Erfrischungsgeld werden von der Gemeinde noch (nichtalkoholische) Getränke für die Wahlhelfer gestellt.

Beschluss

Allen Wahlhelfern bei der Landtags-/Bezirkswahl 2023 wird (nach Feststellung der Anwesenheit bei der Auszählung) ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 80 € in bar ausbezahlt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2023 09:21 Uhr