Bebauungsplan Nr. 36a "Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord": Sachstandsbericht und Feststellung der Planreife § 33 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 5

Kurzbericht

Der 1. Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die bereits eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 36 a, in der gleichzeitig auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt wurden. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanaufstellungsverfahren endete am 04.05.2023.
Es ist jedoch bis dato keine Stellungnahme des Landratsamts München eingegangen. Auch wurde keine Verlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme von Seiten des Landratsamtes beantragt.
Weiterhin informiert der 1. Bürgermeister über den Abschluss, die Höhe der von der Gemeinde Aying zu bezahlenden Ablöse (16.100,00 €) und den Inhalt von der am 01.06.2023 abgeschlossenen Vereinbarung der Gemeinde Aying mit dem staatlichen Bauamt. 
Die Erschließungsarbeiten sollen wie geplant Mitte/Ende Juni 2023 beginnen.
Am 05.06.2023 fand eine Spartenbesprechung bzgl. der anstehenden Kanalbauarbeiten statt. Die Firma Kümmerle aus Apfeldorf führt für den Zweckverband München-Südost die Kanalbauarbeiten aus. 
Die Gemeinde Aying hat bei der Firma ein Angebot angefordert, um die einzelnen Bauparzellen im Zuge der Tiefbauarbeiten mit einem Kanalhausanschluss mit Revisionsschacht zu erschließen. Sobald hier ein wirtschaftliches Angebot vorgelegt wird, soll ein Auftrag erteilt und die Arbeiten zusammen mit den Bauarbeiten Schmutzwasserkanal (Straße) ausgeführt werden. 
Die Verwaltung schlägt eine Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Vergabe vor.
Die betroffenen direkten Anlieger wurden durch den 1. Bürgermeister, das Planungsbüro Ing. Büro Scherer und Kurz (Herrn Fütterer) sowie die Gemeindeverwaltung am Dienstag, 06.06.2023 ab 16.30 Uhr, zusätzlich persönlich vor Ort über Planung und notwendige Baumaßnahmen informiert.
Mittlerweile wurde auch die amtliche Vermessung mit zunächst ausgesetzter Abmarkung beantragt. Damit können auch die einzelnen Flurstücke vermessungsrechtlich und grundbuchrechtlich gebildet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Informationen sowie die Stellungnahmen in Anzahl und Inhalt zur Kenntnis. Die bis dato vorliegenden Stellungnahmen lassen keine wesentlichen Änderungen erwarten.
Der Gemeinderat stellt entsprechend § 33 BauGB – nach erfolgter Auslegung der Bebauungsplanung - die Planreife des Baugebietes Nr. 36a „Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord“ fest.
Der 1. Bürgermeister wird wie vorgeschlagen ermächtigt, die Arbeiten für die Herstellung der notwendigen Schmutzwasserkanal-Hausanschlüsse der einzelnen Grundstücke zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2023 10:48 Uhr