Windenergie Hofoldinger Forst GmbH - Gründung der Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH und Co. KG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Gemäß den Planungen der Windenergie Hofoldinger Forst GmbH soll zum Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst eine KG gegründet werden.
Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Geschäft gem. Gesellschaftssatzung handelt (Gesellschaftsgründung) - das über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgeht - ist der Aufsichtsrat gem. Gesellschaftssatzung für die Zustimmung zuständig.
Der Aufsichtsrat der Windenergie Hofoldinger Forst hat am 24.05.2023 - gem. § 10.1 d der Gesellschaftssatzung der Windenergie Hofoldinger Forst GmbH - die Errichtung der „Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG“ beschlossen.
Der Geschäftsführer wurde beauftragt, die Gesellschaft gemäß vorliegendem KG-Vertrag beim Notar anzumelden.
Da die Gesellschaftsgründung als zustimmungspflichtiges Geschäft des Aufsichtsrates nicht explizit erwähnt wird, ist es sinnvoll, diese durch die Gesellschafter zu bestätigen.
Die Gemeinde Aying - als künftige Kommanditistin - beschließt zudem gemäß dem vorliegenden KG Vertrag die „Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG“ zu errichten. Weitere Kommanditisten sind die Gemeinden Sauerlach und Otterfing.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Gesellschaftervertrag beim Notar zu unterzeichnen.
Beschluss 1
Der Aufsichtsrat der Windenergie Hofoldinger Forst hat am 24.05.2023 - gem. § 10.1 d der Gesellschaftssatzung der Windenergie Hofoldinger Forst GmbH - die Errichtung der „Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG“ beschlossen.
Der Geschäftsführer wurde beauftragt, die Gesellschaft gem. beiliegenden KG-Vertrag beim Notar anzumelden.
Der Gemeinderat beschließt, dies zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt zudem, dass die Gemeinde Aying, als künftige Kommanditistin, die „Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG“ errichten soll. Weitere Kommanditisten sind die Gemeinden Sauerlach und Otterfing.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2023 10:48 Uhr