Bebauungsplan Nr. 36a "Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord": Behandlung der Stellungnahmen §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB, erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 5

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 „Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden/TÖB (§ 3 Abs. 2 BauGB § 4 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit von 03.04.-04.05.2023 statt. Während dieser Zeit sind entsprechende Stellungnahmen eingegangen. Mit diesen hat sich der Gemeinderat in der Sitzung am 10.10.2023 befasst und abgewogen.
Der daraus entstandene Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht soll nun auf Grund der beschlossenen Änderungen/Ergänzungen erneut öffentlich ausgelegt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Schritt durchzuführen.

Beschluss

Neben den bereits aufgeführten Einzelbeschlüssen hat die Gemeinde geprüft, ob über die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise hinaus noch weitere Belange zu berücksichtigen sind, etwa solche, die sich nach Lage der Dinge aufdrängen. Dies ist nach aktueller Sichtweise nicht der Fall. 
Den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kann nach Maßgabe des vorstehenden Vortrages gefolgt werden. Im Übrigen ist eine (nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander) über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 36 in der Fassung vom 27.07.2021 nicht veranlasst. 
Soweit den Stellungnahmen und Anregungen nicht Rechnung getragen worden ist, werden die erhobenen Anregungen und Bedenken entsprechend der vorstehenden Ausführungen hierdurch zurückgewiesen.
Der Planentwurf des Bebauungsplan Nr. 36 „Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord, nebst Begründung i.d.F. vom 27.07.2021 wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen und Einzelbeschlüsse überarbeitet und entsprechend ergänzt. Der so geänderte Entwurf und seine Begründung erhalten das Fassungsdatum vom 10.10.2023 und werden vom Gemeinderat hiermit gebilligt.
Auf Grund der beschlossenen Änderungen wird die Planung samt Begründung und Umweltbericht erneut öffentlich ausgelegt und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Verfahrensschritt nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2023 13:47 Uhr