Windenergie im Hofoldinger Forst - Auflösung der ARGE


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 11

Kurzbericht

Aktuell wird der BImSchG-Antrag der Gemeinde Sauerlach (stellvertretend für alle 3 betroffenen Gemeinden) auf Errichtung und Betrieb des Windparks im Hofoldinger Forst geprüft. Mit einer Genehmigung ist in Kürze zu rechnen.
Der Gemeinderat hatte am 09.11.2021 die Gründung einer Windenergie Hofoldinger Forst GmbH beschlossen. Der Gründung der entsprechend operativ tätigen Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG wurde dann am 13.06.2023 zugestimmt. Beide Gründungen wurden notariell bereits vollzogen. Neben den Planungskosten nach festem Aufteilungsschlüssel hat die Gemeinde Aying bisher 10.000 € in die GmbH und 30.000 € in die GmbH & Co. KG als Einlage getätigt. Es ist geplant, auch die bisherigen anteiligen Planungskosten als Einlage zu werten.
Die Tätigkeit der GmbH wird über den Aufsichtsrat gesteuert, wo die Gemeinde Aying durch den 1. Bürgermeister und 4 gewählte Gemeinderatsmitglieder (2 ständige Mitglieder, 2 stellv. Mitglieder) vertreten wird.
Vor der Gründung der Gesellschaften war über eine vertragliche Vereinbarung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit der Koordinierung, Planung und Errichtung des Windparks betraut. Dazu gehörte beispielsweise auch der Abschluss von Standortsicherungsverträgen. Diese ARGE, zu der auch die beiden betroffenen Landkreise gehören, existiert formal noch bis heute. Die Gemeinde Brunnthal stieg zum 31.05.2021 aus.
Durch die Gründung der beiden Gesellschaften wird die ARGE nun nicht mehr benötigt und soll aufgelöst werden, sobald die BImSchG-Genehmigung erteilt wird. Die Rechte und Pflichten sollen dabei in die KG übertragen werden. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt vor allem der Auflösung der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst mit der Erlangung der BImSchG-Genehmigung zu. Alle Rechte und Pflichten sollen auf die Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) übertragen werden (ggf. auch über die Gemeinden).
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Auflösung der ARGE und die Rechteübertragung auf die KG zu betreiben.
Der Gemeinderat stimmt ferner zu, dass die Gemeinde Sauerlach ihre Verwaltung beauftragt, alle Rechte und Pflichten aus der BImSchG-Genehmigung auf die KG zu übertragen. Etwaige Kosten sind auf die beteiligten Gemeinden aufzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2023 13:47 Uhr