Personalangelegenheiten - Änderung des Verfahrens zur Leistungsorientierten Bezahlung ab 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) schreibt in § 18 eine (zusätzliche) leistungsorientierte Bezahlung für die Beschäftigten vor. Sie soll laut Absatz 1 dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Die damit verbundene Leistungsprämie ist eine jährlich wiederkehrende einmalige Zahlung.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 12.09.2007 wurde zur Umsetzung der Vorgaben in der Verwaltung eine Betriebliche Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gegründet sowie eine Richtlinie zur Leistungsorientierten Bezahlung in Kraft gesetzt.
Dieses Verfahren wird seit 2007 quasi unverändert durchgeführt.
Durch viele Personalwechsel hat die Betriebliche Kommission seit der Einführung des Systems nicht mehr getagt. Es fand somit auch nicht das im Tarifvertrag vorgesehene ständige Controlling statt, also eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Verfahrens.
Dies wurde in diesem Jahr nun nachgeholt.
Die Betriebliche Kommission wurde am 27.04.2023 neu besetzt und hat unverzüglich die Arbeit aufgenommen. Z.B. wurde die Geschäftsordnung von der Kommission optimiert und alle Tarifbeschäftigten wurden in einer Umfrage zur Zufriedenheit mit dem bisherigen System und nach Änderungsvorschlägen befragt. Mit den Vorschlägen wurden nun Bewertungsbogen, Dienstanweisung und Zeitschiene komplett überarbeitet.
Ebenfalls wurden die Ergebnisse einer Prüfung des Systems durch den KAV Bayern aus dem Jahr 2020 mit eingearbeitet, wo ebenfalls Änderungen gefordert oder angeregt wurden.
Dem Gemeinderat wurden die neuen Richtlinien und der neue Bewertungsbogen bereits vorab zugesandt.
Zudem soll das Gesamtvolumen der auszuschüttenden Prämien künftig an die Beschlüsse des KAV Bayern gekoppelt werden. Es beträgt seit dem Beschluss des Gemeinderats vom 10.09.2019 4% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten. Diese Höhe ist allerdings zeitlich befristet und die entsprechende Genehmigung wird alle 2 Jahre seitens des KAV Bayern verlängert.
Beschluss
- Der Gemeinderat stimmt dem neuen Verfahren der Leistungsorientierten Bezahlung ab 01.01.2024 zu. Eine erneute Befassung des Gremiums soll nur dann erfolgen, wenn es wesentliche Änderungen an der Dienstanweisung und/oder den dazugehörigen Vorlagen gibt.
- Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgeltes auf 4 % wird an die Beschlüsse des KAV Bayern gekoppelt, d.h. solange der KAV Bayern diese Möglichkeit immer wieder verlängert (zuletzt bis zum 31.12.2024), darf auch die Gemeinde Aying für ihre Beschäftigten unter den vorgegebenen Bedingungen davon Gebrauch machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Franz Strauß war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 17.01.2024 13:43 Uhr