Vollzug BayStrWG, Widmung Erschließungsstraße "Am Kiesgrund" gemäß Art. 6 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 7

Kurzbericht

Die künftige Erschließungsstraße im Baugebiet Nr. 36a „Mischgebiet- Dürrnhaar Nord“ ist gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortsstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 115 m zu widmen.
Die künftige Ortsstraße soll den Namen „Am Kiesgrund“ gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.04.2023 führen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die künftige Straße (Flurnummer 1838, Teilfläche Flurnummer 1837/3 Gemarkung Peiß) als Ortsstraße, mit einer Gesamtlänge von ca. 115 m, mit der Bezeichnung „Am Kiesgrund“ zu widmen.
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt (Widmung, Verteilung an Behörden und Träger öffentliche Belange etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2024 16:35 Uhr