Vollzug BayStrWG, Widmung Erschließungsstraße "Faistenhaarer Weg" gemäß Art. 6 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 8

Kurzbericht

Die bestehende Erschließungsstraße „Faistenhaarer Weg“ im Baugebiet Nr. 36a „Mischgebiet- Dürrnhaar Nord“ ist gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortsstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 139 m (Verlängerung um ca. 62 m) zu widmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Straße (Flurnummer 1855, Flurnummer 1838/15 und Teilfläche 1836/2 Gemarkung Peiß) in der Fortführung als Ortsstraße „Faistenhaarer Weg“, mit einer Gesamtlänge von ca. 139 m neu zu widmen.
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt (Widmung, Verteilung an Behörden und Träger öffentliche Belange etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2024 16:35 Uhr