Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Europawahl 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 15

Kurzbericht

Für alle Wahlhelfer bei der Europawahl 2024 soll ein einheitliches Erfrischungsgeld gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in bar am Wahltag nach Feststellung der Anwesenheit durch die/den Wahlvorsteher-/in oder die jeweilige Stellvertretung. 
Abweichend von § 10 Abs. 2 der Europawahlordnung, wo nur ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € vorgesehen ist, wird für die Wahlhelfer der Gemeinde Aying wie bei der letzten Wahl dieser Art im Jahr 2019 wieder eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 50 € vorgeschlagen. 
Neben dem Erfrischungsgeld werden von der Gemeinde noch (nichtalkoholische) Getränke für die Wahlhelfer gestellt. Aufgrund der vergleichsweise einfachen Auszählung dieser Wahl ist keine weitere Verpflegung vorgesehen – die Wahlhelfer werden bei der Berufung darauf hingewiesen.
Wahlhelfer, die als Reservekräfte eingeteilt werden und nicht zum Einsatz kommen, erhalten als kleines Dankeschön für das Bereithalten einen Einkaufsgutschein im Wert von 10 €.

Beschluss

Allen Wahlhelfern bei der Europawahl 2024 wird (nach Feststellung der Anwesenheit bei der Auszählung) ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € in bar ausbezahlt. 
Wahlhelfer, die als Reservekräfte eingeteilt werden und nicht zum Einsatz kommen, erhalten einen Supermarkt-Einkaufsgutschein im Wert von 10 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2024 16:35 Uhr