In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 wurde die Neuausrichtung der gemeindlichen Defizitverträge mit den Betriebsträgern der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen thematisiert. Der Gemeinderat möchte weiterhin die Höhe der Elterngebühren selbst bestimmen. Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Gemeinderat sieht die Deckelung des Defizits als notwendig an, möchte jedoch die Höhe der Elterngebühren für die Einrichtungen der Gemeinde (Ausnahme Kindergarten Bergblume Peiß) weiterhin selbst festlegen. Als mögliche Deckelungsmaßnahme (wie vom Landratsamt gefordert), kommt hier ein höherer Prozentsatz der kommunalen Förderung in Betracht. Um trotzdem den kommunalen Defizitausgleich zu senken, müssen die Gebühren deutlich erhöht werden, auch ist zu überdenken, ob weiterhin der Geschwisterbonus gewährt werden soll. Zudem soll auch in die Defizitverträge mit aufgenommen werden, dass die Träger die jeweiligen HH-Pläne für das kommende Wirtschaftsjahr (Kalenderjahr) im Herbst des laufenden Jahres dem Gemeinderat vorstellen, um eine bessere Einsicht in das wirtschaftliche Handeln zu erlangen (Controlling).
Dies soll durch den Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Arbeitssitzung baldmöglichst diskutiert und ausgearbeitet werden, damit die Gebühren frühestmöglich zum neuen Kinderbetreuungsjahr (Herbst 2024) bekannt gegeben werden können.
Die Sozialausschusssitzung fand am 05. März 2024 statt.
Dem Sozialausschuss wurden die voraussichtlichen Einnahmen aufgrund verschiedener Erhöhungen der Gebühren als Tischvorlage ausgeteilt.
Nach eingehender Diskussion wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Elterngebühren im Kindergartenbereich um 50%, ab dem kommenden Betreuungsjahr (September 2024).
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Elterngebühren im Krippenbereich um 35% ab dem kommenden Betreuungsjahr (September 2024
Die jährliche Steigerung, wie vom Gemeinderat am 13.04.2021 beschlossen, bleibt hiervon unberührt.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, die bestehenden Verträge in dieser Hinsicht anzupassen. In den Verträgen mit den Trägern der Einrichtungen kann somit auch eine prozentuale Deckelung des gemeindlichen Defizits mit aufgenommen werden.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Sondermittel in Höhe von 25.000,- Euro in den gemeindlichen Haushalt für Härtefälle einzustellen. Die Entscheidung über die Verteilung des Zuschusses fällt der Sozialausschuss auf Antrag der betroffenen Familien. In einer weiteren Sozialausschusssitzung sollen die Kriterien der Verteilung zeitnah festgelegt werden.