Antrag auf isolierte Befreiung 2024/20: Neubau Carport, Unterfeld 4a, 85653 Aying
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „Großhelfendorf, nördlich Osterholzfeld“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Die Eigentümer des Reihenhauses Unterfeld 4 bis 4c planen die Errichtung eines gemeinsamen Garagen- und Carportkomplexes.
In gegenständlichem Antrag ist die Errichtung eines Carports an der westlichen Grundstücksgrenze mit den Abmessungen von 3,00 m x 6,50 beantragt. Die Wandhöhe ist mit 3,00 m und die Firsthöhe mit 4,05 m beantragt. Das Dach soll als Satteldach mit einer DN von 18° ausgeführt werden. Gleiches gilt für die bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigte (AZ: 2021/57 u. 4.1-0193/21/F) aber noch nicht errichtete Garage. Um im finalen einen durchlaufenden First zu erreichen und den Längenzuwachs der Garage zu kompensieren, ist eine Reduzierung der DN von 30° auf 18° geplant, wodurch der Dachfirst um 0,8 m niedriger wird.
Nachdem durch Bebauungsplan für den gegenständlichen Garagenbauraum Abstandsflächen anfallen, die nicht auf dem eigenen Grundstück untergebracht (Grenzbebauung) werden können, ist ein Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung erforderlich. Dieser wird separat über das LRA München eingereicht.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Befreiung wird hergestellt.
Weiterhin wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, eine positive Stellungnahme bzgl. der Abweichung der Abstandsflächen an das LRA München zu übersenden, sobald eine entsprechende Beteiligung der Gemeinde Aying vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 12:03 Uhr