Antrag auf isolierte Befreiung 2024/21: Neubau Garage, Unterfeld 4b und 4c, 85653 Aying


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 7

Kurzbericht

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „Großhelfendorf, nördlich Osterholzfeld“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB. 
Die Eigentümer des Reihenhauses Unterfeld 4 bis 4c planen die Errichtung eines gemeinsamen Garagen- und Carportkomplexes.
In gegenständlichem Antrag ist die Errichtung einer Doppelgarage mit den Abmessungen von 6,65 m x 6,50 beantragt. Wobei hiervon 2,65 m x 6,50 m außerhalb des Bauraumes liegen. Die Wandhöhe ist mit 3,00 m und die Firsthöhe mit 4,05 m beantragt. Das Dach soll als Satteldach mit einer DN von 18° ausgeführt werden. Um im finalen einen durchlaufenden First zu erreichen und den Längenzuwachs der Garage zu kompensieren, ist eine Reduzierung der DN von 30° auf 18° geplant, wodurch der Dachfirst um 0,8 m niedriger wird. 
Nachdem durch Bebauungsplan für den gegenständlichen Garagenbauraum Abstandsflächen anfallen, die nicht auf dem eigenen Grundstück untergebracht (Grenzbebauung) werden können, ist ein Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung erforderlich. Dieser wird separat über das LRA München eingereicht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Befreiung wird hergestellt. 
Weiterhin wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, eine positive Stellungnahme bzgl. der Abweichung der Abstandsflächen an das LRA München zu übersenden, sobald eine entsprechende Beteiligung der Gemeinde Aying vorliegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2024 12:03 Uhr