Vollzug BayStrWG, Widmung öffentlicher Feld- und Waldweg "Kreuzbergweg" gemäß Art. 6 BayStrWG und Teileinziehung öffentlicher Feld- und Waldweg "Kreuzbergweg" gemäß Art. 8 BayStrWG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Der bestehende öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg „Kreuzbergweg“ am Ortsausgang von Großhelfendorf in Richtung Grub wurde auf Antrag eines Grundstücksanliegers in Teilen wesentlich verlegt. Dies erfolgte durch Grundstückstausch mit einem Notarvertrag vom 04.03.2022 (Genehmigung durch Gemeinderat vom 08.03.2022). Zugleich kam diese Verlegung auch dem Wasserversorgungsverband Helfendorf zugute, da Teile der Wasserleitung mit der Verlegung des Weges nun auch auf öffentlichen Grund liegen. Die betroffene Länge des Weges beträgt ca. 166 m (neuer Weg) und ist neu zu widmen. Die damit verbundene Einziehung des alten Weges auf einer Länge von ca. 142 m ist zeitgleich zu vollziehen. Ausführung siehe Lageplan (Rot-alter Weg, Blau-neuer Weg).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg (Flurnummer 104,104/2,104/1, Gemarkung Helfendorf) in seiner neuen Form (Flurnummer 105/14 und 105/15 Gemarkung Helfendorf) auf einer Länge von ca. 166 m neu zu widmen. Im gleichen Zug erfolgt die Einziehung des alten Weges auf einer Länge von ca. 142 m. Die neue Länge des gesamten Weges beträgt ca. 875 m.
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Hans Peter Huber war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Gemeinderatsmitglied Matthias Neumair war während der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 11.09.2024 09:11 Uhr